25.10.2011  11:38 Uhr

Namenszusatz
Bürgerschaft ist gefragt: Wie soll Hemer künftig heißen?

Südwestfalen. Weil Hemers Bürgerinnen und Bürger in der jüngsten Vergangenheit ein enormes Wir-Gefühl geschaffen haben und sich mehr denn je mit Hemer identifizieren, ist es für Esken selbstverständlich, dass die Hemeranerinnen und Hemeraner auch diese wichtige Entscheidung treffen dürfen. „Hemer lebt von seinen Bürgerinnen und Bürgern. Da dürfen wir ihnen nicht einfach einen Namen vorsetzen.“

Nach Landtagsbeschluss dürfen Gemeinden, Städte und Kreise einen offiziellen Namenszusatz einführen – BM Esken bittet Bürgerinnen und Bürger um Vorschläge bis zum 31. Oktober

Auf diese Nachricht hat Hemers Bürgermeister Michael Esken nur gewartet. Der NRW-Landtag hat entschieden, dass Gemeinde, Städte und Kreise künftig zu ihrem Namen eine amtliche Bezeichnung führen dürfen. „Das kommt für Hemer wie gerufen“, sagt Hemers Erster Bürger hoch erfreut, „landläufig wird Hemer ja schon länger in der Bürgerschaft und in der Presse als Felsenmeer-Stadt Hemer oder Landesgartenschau-Stadt Hemer bezeichnet. Umso schöner ist es doch, dass wir jetzt einen offiziellen Namen einführen dürfen.“

Weil Hemers Bürgerinnen und Bürger in der jüngsten Vergangenheit ein enormes Wir-Gefühl geschaffen haben und sich mehr denn je mit Hemer identifizieren, ist es für Esken selbstverständlich, dass die Hemeranerinnen und Hemeraner auch diese wichtige Entscheidung treffen dürfen. „Hemer lebt von seinen Bürgerinnen und Bürgern. Da dürfen wir ihnen nicht einfach einen Namen vorsetzen.“ 

Daher bittet er um Namensvorschläge per Email (buergermeister@hemer.de) bis zum 31. Oktober 2011.

Diese werden dann gesammelt und ausgewertet. Der Vorschlag mit den meisten Nennungen wird dem Rat der Stadt Hemer noch vor der Winterpause zum Beschluss vorgelegt. Mit einer Dreiviertel-Mehrheit hat der Rat dann das letzte Wort. Hemer könnte damit noch vor Weihnachten den identitätsstiftenden offiziellen Namenszusatz erhalten, der dann auch beispielsweise auf Ortseingangsschildern verwendet werden darf.


 

(Redaktion)

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