Recht & Steuern
Der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG, § 2) geregelt. Für Zivildienstleistende (anerkannte Kriegsdienstverweigerer) bestimmt das Zivildienstgesetz (ZDG), dass die Kündigungsschutzbestimmungen des...