mit freundlicher Unterstützung von VSRW
 01.08.2011  15:56 Uhr

Wohnsitzvereinbarung
Kündigungsgrund: Verletzung der Wohnsitzvereinbarung

Deutschland. Soweit ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam, wonach der Arbeitnehmer in der Nähe des Arbeitsortes zu wohnen hat (sog. Residenzpflicht). Die Begründung einer solchen Residenzpflicht kommt insbesondere bei leitenden Angestellten in Betracht.

Verletzt ein Arbeitnehmer eine rechtswirksame Wohnsitzvereinbarung, indem er seinen Wohnsitz an einen Ort verlegt, der von der Wohnsitzklausel nicht erfasst ist, oder weigert er sich beharrlich seine Verpflichtung aus der Vereinbarung zu erfüllen, ist – regelmäßig nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung – eine (verhaltensbedingte) ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt (LAG München, Urteil vom 9.1.1991, NZA 1991, 821).

Literatur: Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 433

Wohnsitzvereinbarung (Verletzung)


 

(VSRW-Verlag)



 


Mehr zum Thema ABC der Kündigungsgründe:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de - Das Wirtschaftsportal für Deutschland.
News zu Wirtschaft, Marketing, Unternehmen, Finanzen, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Interviews uvm. aus allen Regionen Deutschlands.

© 2012 Business-on.de Christian Weis GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.