02.03.2012  13:36 Uhr

Definition
Berufsgenossenschaften: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Deutschland. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind einerseits Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, auf der anderen Seite wachen sie über die Einhaltung von Vorschriften zur Unfallverhütung. Berufsgenossenschaften gibt es für den gewerblichen Sektor und die Landwirtschaft.

Die Anfänge der Berufsgenossenschaften reichen zurück bis ins Jahr 1881, als Kaiser Wilhelm I. die Einführung einer Sozialversicherung forderte. Es dauerte knapp vier Jahre, bis Reichskanzler Bismarck am 1. Oktober 1885 das Unfallersicherungsgesetz auf den Weg bringen konnte. Das Datum war zugleich der Startschuss für die ersten Berufsgenossenschaften.

Mitarbeiter schulen und sensibilisieren

Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften sind die Unfallverhütung in Unternehmen sowie die Unfallversicherung. In diesem Rahmen steht es ihnen auch zu, Strafen auszusprechen, sollten bestehende Vorschriften verletzt worden sein. Entsprechende Sanktionen reichen von Geldstrafen über die Stilllegung von Maschinen bis hin zur Schließung kompletter Produktionsstraßen. Die Schulung von Sicherheitskräften sowie den bestellten Fachkräften für Arbeitssicherheit widmen sich Berufsgenossenschaften ebenso wie der Gesundung eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

43 Millionen Beschäftige in den Berufsgenossenschaften

In den 26 gewerblichen Berufsgenossenschaft sind 43 Millionen Beschäftigte aus drei Millionen betrieben versichert. Organisiert sind sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Finanzierung erfolgt aus den Beiträgen der Unternehmer, die einer Zwangsmitgliedschaft unterliegen. Unternehmen kritisieren die als zu hoch empfundene Beiträge, einem Teil der Versicherten ist der Umgang mit beantragten Leistungen ein Dorn im Auge, wenn etwa Berufserkrankungen nicht als solche anerkannt werden oder die Höhe einer Erwerbsminderung zu niedrig angesetzt wird.


 

(Florian Weis)



 


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