13.01.2011  11:30 Uhr

Ltd
Definition der Rechtsform: Limited

Deutschland. Bei Ltd oder auch Limited genannt, handelt es sich um eine englische Rechtsform. Doch auch bei deutschen Unternehmern hat diese Rechtsform an Ansehen gewonnen. Damit suchen die deutschen Gründer nach einer Alternative zu einer GmbH, die günstiger zu gründen ist und ein geringeres Stammkapital erfordert.

Die Ltd benötigt lediglich ein Stammkapital von mindestens einem englischen Pfund und haftet nur in der Höhe des Eigenkapitals und nicht mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Nach den deutschen Rechtsformen handelt es sich bei einer Limited um eine Aktiengesellschaft mit einem begrenzten Gesellschafterkreis.

Limited nach deutschen Vorschriften

Jedes Unternehmen mit einer gewerblichen Tätigkeit in Deutschland muss diese auch beim Gewerbeamt anmelden. Die Limited benötigt daher eine deutsche Geschäftsadresse, die beim Amt zu melden ist. Handelt es sich um eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland, muss diese auch beim Handelsregister eingetragen werden. Dafür hat der Geschäftsführer eine notarielle Anmeldung zu tätigen. Gründungsunterlagen und beglaubigte Übersetzungen müssen mitgeführt werden. Allerdings kann diese Eintragung zwischen drei bis acht Wochen andauern. Ist die Limited in Deutschland tätig, dann gilt hier das deutsche Recht. Nur wenn es um Streitigkeiten im Innenverhältnis geht, wird nach englischem Recht vorgegangen. Steuervorteile gibt es keine, wenn das Feld der Hauptarbeit ebenso in Deutschland liegt.

Generelle Richtlinien der Limited

Die gegründete Limited muss einen Firmensitz haben, der sich in England oder Wales befindet. Dieser ist lediglich als Postadresse zu sehen, bei der auch Verzeichnisse und Listen einsehbar sein müssen. Insgesamt benötigt man für eine solche Gründung mindestens zwei Personen, die zusammen drei Posten besetzen. Es gibt einen Aktionär oder Gesellschafter, einen Geschäftsführer und einen Gesellschaftssekretär. Der Aktionär kann gleichzeitig der Geschäftsführer sein, wobei der Geschäftsführer nicht gleichzeitig der Gesellschaftssekretär sein darf. Gründet man eine solche Rechtsform, muss man auch mit dem englischen Recht vertraut sein. Nach der Gründung erfolgt auch hier die Eintragung in das englische Handelsregister. Damit diese erfolgreich abgeschlossen werden kann, benötigt man einen Gesellschaftsvertrag. 

Vorteile der Ltd

  • kurze Gründungsdauer
  • Eigenkapital gering
  • Gesellschaftsform sehr transparent
  • eingeschränkte Haftung
  • englisches Recht ist firmenfreundlicher

Nachteile der Ltd

  • Steuererklärung in Deutschland
  • Jahresabschluss in England
  • Adresse und Vertreter in England müssen vorhanden sein
  • Spagat zwischen zwei Rechtssystemen

 

(Redaktion)

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © drizzd / Fotolia



 


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