Vorgesetztenwechsel
Kündigungsgrund: Vorgesetztenwechsel
Deutschland. Häufig sind Mitarbeiter einer Führungskraft unmittelbar zugeordnet (z.B. die Chefsekretärin, der Chef-Fahrer). Bei einem Ausscheiden oder Wechsel der Führungskraft stellt sich dann die Frage, ob die dieser Führungskraft unmittelbar zugeordneten Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt werden können, wenn die nachfolgende Führungskraft sie nicht übernehmen will.
Eine Kündigung dieser Mitarbeiter ist nur nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Die fehlende Bereitschaft des Nachfolgers, die der früheren Führungskraft zugeordneten Mitarbeiter zu übernehmen, stellt für sich alleine keinen Grund für eine Kündigung, noch nicht einmal für eine Änderungskündigung dar (LAG Baden- Württemberg, Urteil vom 29.8.1973, NJW 1974, 380 = DB 1973, 2454 = BB 1973, 1640). Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen wird und die Grundsätze der Sozialauswahl gewahrt sind.
Literatur: Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 352; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 619
Vorgesetztenwechsel
(VSRW-Verlag)
Tags:- Führungskraft
- Mitarbeiter
- Kündigung
- KSchG
- Grundsätze
- Sozialauswahl
Fiskus erfasst Belohnung für langjährige Pflegedienste
Schenkungsteuer
Kündigungsgrund: Verletzung der Wohnsitzvereinbarung
Wohnsitzvereinbarung
Kündigungsgrund: Witterungsgründe
Witterungsgründe
Kündigungsgrund: Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
Ärztliche Untersuchung
Kündigungsgrund: Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit/Krankheit
Vortäuschen
Kündigungsgrund: Mangelnde Verfassungstreue
Verfassungstreue
Kündigungsgrund: Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Umsatzvorgaben
- Ferienjob 2011:
Wichtige steuerliche und sozialrechtliche Regeln - Schenkungsteuer:
Fiskus erfasst Belohnung für langjährige Pflegedienste - Wohnsitzvereinbarung:
Kündigungsgrund: Verletzung der Wohnsitzvereinbarung - Witterungsgründe:
Kündigungsgrund: Witterungsgründe - Ärztliche Untersuchung:
Kündigungsgrund: Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
Mit der Unternehmensgründung stellt sich gleichzeitig die Frage nach der richtigen Rechtsform. Sie kann als fester Rahmen für ein Unternehmen gesehen werden, der finanzielle, steuerliche und rechtliche Grundsätze schafft.
Foto: © Anna - Fotolia.com
Als Startseite