01.08.2011 15:25 Uhr
Umsatzvorgaben
Kündigungsgrund: Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Deutschland. Die Tatsache, dass ein Außendienstmitarbeiter bestimmte Umsatzvorgaben nicht erreicht, stellt für sich alleine keinen Kündigungsgrund dar. Eine (verhaltensbedingte) Kündigung wegen Leistungsmängeln kommt jedoch in Betracht, wenn...
- die von dem Arbeitnehmer erzielten Umsätze nur eine deutlich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung repräsentieren (Vergleich mit anderen Arbeitnehmern mit einem vergleichbaren Außendienstbezirk),
- diese Unterschreitung des maßgeblichen Leistungsstandards von Dauer ist und
- der Arbeitnehmer wegen dieser Leistungsmängel konkret ohne Erfolg abgemahnt worden ist.
Vergleiche auch das Stichwort Leistung/Leistungsmängel
Literatur: Sowka/Schiefer, Teil H KSchG, § 1 Rdnr. 413
Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Umsatzvorgaben/Nichterreichung
(VSRW-Verlag)
Tags:- Kündigungsgrund
- Umsatzvorgaben
- Kündigung
- Arbeitnehmer
- Umsatzvorgaben
- Leistungsmängel
- Außendienstbezirk
Mehr zum Thema ABC der Kündigungsgründe:
Fiskus erfasst Belohnung für langjährige Pflegedienste
Schenkungsteuer
Kündigungsgrund: Verletzung der Wohnsitzvereinbarung
Wohnsitzvereinbarung
Kündigungsgrund: Witterungsgründe
Witterungsgründe
Kündigungsgrund: Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
Ärztliche Untersuchung
Kündigungsgrund: Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit/Krankheit
Vortäuschen
Kündigungsgrund: Mangelnde Verfassungstreue
Verfassungstreue
Kündigungsgrund: Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Umsatzvorgaben
Kommentar abgeben »
Nach obenbusiness-on.de iPhone App
Neueste Artikel
- Ferienjob 2011:
Wichtige steuerliche und sozialrechtliche Regeln - Schenkungsteuer:
Fiskus erfasst Belohnung für langjährige Pflegedienste - Wohnsitzvereinbarung:
Kündigungsgrund: Verletzung der Wohnsitzvereinbarung - Witterungsgründe:
Kündigungsgrund: Witterungsgründe - Ärztliche Untersuchung:
Kündigungsgrund: Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
Recht & Steuern
Definitionen verschiedener Rechtsformen
Mit der Unternehmensgründung stellt sich gleichzeitig die Frage nach der richtigen Rechtsform. Sie kann als fester Rahmen für ein Unternehmen gesehen werden, der finanzielle, steuerliche und rechtliche Grundsätze schafft.
Foto: © Anna - Fotolia.com
Als Startseite