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 01.08.2011  15:25 Uhr

Umsatzvorgaben
Kündigungsgrund: Nichterreichung von Umsatzvorgaben

Deutschland. Die Tatsache, dass ein Außendienstmitarbeiter bestimmte Umsatzvorgaben nicht erreicht, stellt für sich alleine keinen Kündigungsgrund dar. Eine (verhaltensbedingte) Kündigung wegen Leistungsmängeln kommt jedoch in Betracht, wenn...

  • die von dem Arbeitnehmer erzielten Umsätze nur eine deutlich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung repräsentieren (Vergleich mit anderen Arbeitnehmern mit einem vergleichbaren Außendienstbezirk),
  • diese Unterschreitung des maßgeblichen Leistungsstandards von Dauer ist und
  • der Arbeitnehmer wegen dieser Leistungsmängel konkret ohne Erfolg abgemahnt worden ist.

Vergleiche auch das Stichwort Leistung/Leistungsmängel

Literatur: Sowka/Schiefer, Teil H KSchG, § 1 Rdnr. 413

Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Umsatzvorgaben/Nichterreichung


 

(VSRW-Verlag)



 


Mehr zum Thema ABC der Kündigungsgründe:

 

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