Bislang haben sich viele Hotel- und Restaurantchefs um die rechtlich verbindliche Sonderzahlung zum Jahresende gedrückt. „Vom Nachwuchs-Koch bis zur angehenden Restaurantfachfrau im Service sollten alle Azubis ihre November-Abrechnung genau prüfen“, sagt Dieter Schormann, Geschäftsführer der NGG Düsseldorf-Wuppertal. Andernfalls müsse der Ausbildungsbetrieb im Dezember oder Januar das Weihnachtsgeld in Höhe einer halben Azubi -Vergütung „nachzahlen“. Das gelte für alle Gastro-Azubis, die in der Gewerkschaft sind und mindestens ein Jahr im Ausbildungsbetrieb arbeiten.
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