Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt es derzeit rund 32.990 geringfügig Beschäftigte in Wuppertal. Die NGG beruft sich dabei auf die aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur. Dieter Schormann, Geschäftsführer der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal: „Wir sehen die große Zahl von Mini-Jobbern mehr als kritisch. Hierdurch werden Vollzeit-Stellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung vielfach zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeit-Job gelingt nur selten. Zudem ist Altersarmut vorprogrammiert.“ Dazu komme, dass es nach Ansicht der NGG viele Chefs in Wuppertal mit dem Gesetz nicht so genau nähmen. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, dass ihre geringfügig Beschäftigten den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt seien. Und: Nicht selten drückten sich Mini-Job-Chefs allerdings auch bewusst um ihre Pflichten. „Nur so ist es zu erklären, dass viele 450-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub , keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine tariflichen Feiertagszuschläge bekommen. Dabei haben sie auf alles Anspruch“, sagt Schormann und verweist auf Beobachtungen, die die NGG insbesondere in der Gastronomie macht. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, in dem Urlaubanspruch und Lohnfortzahlung festgeschrieben sind.
