Die Fraktion beantragt daher, dass der Rat der Stadt Wuppertal folgende Entscheidung an die Bundesregierung beschließen soll:
Der Bund muss sich weiter mit einer Entlastung der Sozialkosten – insbesondere bei der Eingliederungshilfe – engagieren. Die versprochenen 5 Milliarden Euro müssen ab 2015 fließen und nicht erst 2018. Auch CDU und SPD wollen, dass der Bund noch in dieser Legislaturperiode die Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich schnellstmöglich umsetzen solle. Die Entlastung der Kommunen wird aber – vor allem in den strukturschwachen Regionen – dringend gebraucht.
Für die Kommunen in NRW stellen die hohen Schulden ein großes Problem dar. Die Grünen fordern deshalb eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Lösung der Altschuldenproblematik.
Stärkungspaktkommunen, Nothaushaltkommunen oder Kommunen in der Haushaltssicherung haben nicht die Möglichkeit, die notwendigen Mittel zur Instandhaltung bzw. gar Modernisierung der kommunalen Infrastruktur aufzubringen. Es muss ein Infrastrukturprogramm vor allem für die strukturschwachen Kommunen in Deutschland her.
Die anstehenden Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen betreffen die Interessen der Kommunen enorm. Bei Aufrechterhaltung des Solidaritätszuschlags müssen auch die Kommunen davon angemessen profitieren. Gefordert wird daher eine Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände in der im Koalitionsvertrag erwähnten Kommission.
Esther Brandt