Massen-Abmahnungen
Schon vor zwei Jahren gab es eine enorme Abmahnwelle, die über Blogger und Kleinunternehmer im Online-Gewerbe hereinbrach. Es schien geradezu ein Trend durch die Branche zu gehen, der zahlreiche Kanzleien dazu bewog, massenhaft Abmahnungen zu verfassen. Bis heute sind Abmahnungen ein großer Aufreger in Unternehmern, die im Internet ihr Geld verdienen. Nicht selten sind Forderungen von tausenden von Euro pro genutztem Bild angesetzt. Auch Forderungen im fünfstelligen Bereich für wenige Bilder sorgten bereits für Aufsehen. Die systematische Abmahnung von Bloggern und Unternehmern ist in aller Munde. Für Betroffene kann eine Abmahnung schwerwiegende Folgen haben. Neben den finanziellen Belastungen sind die zeitlichen Auswirkungen nicht weniger verheerend. Denn die Beschäftigung mit derartigen Schriftstücken und den damit einhergehenden Maßnahmen kostet wertvolle Zeit.
Reaktion auf Abmahnungen
Wurde ein Rechtsverstoß und in diesem Zusammenhang eine Urheberrechtsverletzung begangen, werden Empfänger einer Abmahnung dazu aufgefordert, den Rechtsverstoß zu beseitigen und in Zukunft zu unterlassen. In der Regel fordert der Abmahnende dazu auf das Bild zu entfernen. Im Fokus einer Abmahnung steht auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte soll diese zu unterzeichnen, um sich dazu zu verpflichten den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Außerdem wird Schadenersatz verlangt und die Abmahnkosten müssen gezahlt werden. Die Höhe dieser Kosten ist in den meisten Abmahnungen zu hoch angesetzt. Schließlich versuchen die Anwälte der Gegenseite zu dessen Gunsten möglichst viel rauszuholen.
Generell sollten Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Machen Sie bei Erhalt einer Abmahnung aber keinesfalls den Fehler und unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung. Sie verpflichten sich damit zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der Gegenseite. Von kostenlos herunterladbaren Unterlassungserklärungen aus dem Internet ist gleichermaßen abzuraten. Denn oft werden diese von juristischen Laien verfasst und verschiedene Rechtsprechungen sowie die komplexe Rechtslage bleiben unberücksichtigt. Auch voreilige Zahlungen sind zu vermeiden. Holen Sie sich stattdessen juristischen Rat. Ein kompetenter Fachanwalt kann die Vertragsstrafen sowie den Umfang der Verpflichtung zu Ihren Gunsten senken. Wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt, den Sie beispielsweise online beim Suchdienst unter www.anwaltssuche.de finden können. Auf dem werbefreien Onlineportal steht ein bundesweites Repertoire an Rechtsanwälten zur Verfügung, die Sie bei Ihrem Anliegen vertreten können.
Urheberrechtlich geschützte Fotografien
Grundsätzlich sind vor dem Gesetzt alle Fotografien urheberrechtlich geschützt. Zwar kann zunächst nur der Fotograf selbst seine Rechte geltend machen, aber er kann die Nutzungsrechte an seinen Bildern übertragen. Und zwar an Personen beziehungsweise Agenturen oder Anwälte, die dann im Namen des Fotografen gegen unerlaubte Bildnutzung vorgehen dürfen. Kommt es zur Abmahnung muss der Abmahnende nachweisen können, dass er der Rechteinhaber ist. Den Nachweis dürfen Sie verlangen.
Generell dürfen Bilder nur verwendet werde, wenn eine Nutzungserlaubnis besteht. Aber selbst bei diesem Punkt sind Sie nicht 100-prozentig sicher. Erfolgte die Urheberrechtsverletzung unbeabsichtigt, was ja bei den meisten verantwortungsvollen Bloggern und Unternehmern der Fall ist, haften diese bei einer Abmahnung trotzdem. Allerdings muss dann kein Schadensersatz gezahlt werden. Die Abmahnungskosten werden in Rechnung gestellt und auch die Unterlassungserklärung ist zu unterzeichnen. Auch hier ist ein Fachanwalt gefragt, der die Rechtslage individuell beurteilen und entsprechende Maßnahmen einleiten kann.
Die Nutzung von Bildern aus Fotodatenbanken (Stock-Archiven) ist ebenfalls mit gewissen Risiken verbunden. Hier ist es elementar die jeweiligen Lizenzbedingungen der Archive genauestens einzuhalten. Viele machen den Fehler und vergessen die Nennung des Archives oder des Fotografen. Auch eine fehlerhafte Nennung kann zu Abmahnungen führen. Die weitverbreitete Meinung für Bilder unter Creative Commons-Lizenz würde kein Urheberrecht gelten und sie wären gemeinfrei nutzbar, ist ein Irrglaube. Auch hier gilt es Lizenzbedingungen zu beachten. Der Urheber muss stets genannt und die Lizenz verlinkt werden.
