Dieser aus dem Lateinischen stammende Begriff (bonitas steht für Vortrefflichkeit) gibt neben der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners auch Aufschluss über dessen Bereitschaft, die angefallenen Schulden zurückzuzahlen. Die Zahlungswilligkeit ist also ein weiterer Punkt, der von der Bonität erfasst wird. Das bisherige Verhalten des Kreditnehmers lässt eine Prognose für das zukünftige Verhalten zu, ohne dabei eine Garantie zu geben, ob der eingeschlagene Weg des Schuldners fortgesetzt werden kann. Die Bonität einer Person kann dementsprechend über die Jahre stark variieren.
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