Die Arten von Aktionärsversammlungen
Bezogen auf den Anlass unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Aktionärsversammlungen, die ordentliche und die außerordentliche.
Die ordentliche Hauptversammlung:
Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dabei geht es um wichtige Grundsatzfragen wie die Wahl des Aufsichtsrats, Statutenänderungen und Gewinnausschüttungen. Bei Entscheidungen sind alle Anteilseigner stimmberechtigt. In der Regel genügt für eine Entscheidung eine einfache Mehrheit. Für besonders schwerwiegende Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen oder Gesellschaftsauflösungen ist eine Drei-Viertel-Mehrheit notwendig. Ein weiterer wichtiger Teil ist die Entlastung des Vorstands. Dabei wird deren Geschäftstätigkeit von den Aktionären gebilligt.
Die außerordentliche Hauptversammlung
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung handelt es sich um unregelmäßige Treffen, bei denen besondere Ereignisse erörtert werden. Dabei kann es sich um Firmenübernahmen, Fusionen oder Erhöhungen des Kapitals handeln.
Die Durchführung von Hauptversammlungen
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Wichtig ist dabei, dass Zeit und Ort der Versammlung ebenso genannt sind wie die Punkte der Tagesordnung. Handelt es sich um ein börsennotiertes Unternehmen, muss der Vorstand auch die Voraussetzungen für die Teilnahme angeben. Seinen Pflichten gehört weiterhin die Bekanntmachung der Versammlung drei Wochen vor dem eigentlichen Termin an. Er muss Kreditinstitute und Aktionärsvereinigen informieren.
Die Organisation der Versammlung wird durch die zuständige Depotbank durchgeführt. Wenn der Aktionär an der Versammlung teilnehmen will, müssen die Aktien zum festgesetzten Stichtag im Anlegerdepot sein.
Florian Weis
