Ein Aufsichtsrat besteht in einer Aktiengesellschaft oder in Organisationen und stellt hier das wichtigste Kontrollgremium dar. Der Aufsichtsrat ist eines der drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe einer Aktiengesellschaft.
Diese drei Organe sind:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
So fungiert der Aufsichtsrat
In deutschen Aktiengesellschaften (zur Aktiengesellschaft Definition) führt der Vorstand alle Geschicke des Unternehmens. Um Misswirtschaft und eigennütziges Fehlverhalten, zum Beispiel durch Veruntreuungen, zu verhindern oder aufzudecken, muss der Vorstand durch eine unabhängige Instanz kontrolliert werden. Dabei ist es notwendig, ein unabhängiges Aufsichtsgremium einzurichten, das den Vorstand einer Beteiligungsgesellschaft in angemessenem Rahmen überwacht. In Deutschland wird dies durch den Aufsichtsrat realisiert. Neben der kontrollierenden Funktion nimmt der Aufsichtsrat jedoch auch eine beratende Funktion beim Vorstand ein.
Aufgaben und Arbeitsweise
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates besteht in der Kontrolle des Vorstandes. Er ist verpflichtet, sowohl den Jahresabschluss als auch den Lagebericht zu prüfen. Ein Bericht über den Jahresabschluss muss der Aufsichtsrat nun der Hauptversammlung vorlegen. Der Aufsichtsrat muss sich mindestens einmal pro Geschäftshalbjahr treffen. Um beschlussfähig zu sein, muss eine bestimmte Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern an diesen Treffen teilnehmen. Soweit die Gesetzlage nichts anderes vorgibt, wird die Anzahl durch die Satzung der Aktiengesellschaft bestimmt.
So setzt sich der Aufsichtsrat zusammen
In Deutschland besteht ein Aufsichtrat immer aus Vertretern der Arbeitnehmer und Anteilseigner. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden von den Arbeitnehmern selbst gestellt und gewählt. Eine Amtszeit von Aufsichtratsmitgliedern beträgt höchstens vier Jahre.
Rechtliche Voraussetzungen
Ein Aufsichtsrat muss mindestens aus drei und höchstens aus 21 Mitgliedern bestehen. Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand des Unternehmens angehören. Die Zahl der Aufsichtsräte muss durch drei teilbar sein, um eine Mehrheit erreichen zu können. Sie ist abhängig von der Höhe des Grund- oder Stammkapitals einer AG.
Das deutsche Aktiengesetz schreibt die Bildung eines Aufsichtsrates für Aktiengesellschaften vor. Doch auch Genossenschaften müssen ab einer bestimmten Größe einen Aufsichtsrat stellen. Bei einer GmbH kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden – unter speziellen Bedingungen ist jedoch auch hier die Bildung vorgeschrieben. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem Aufsichtsrat ist bei Firmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Florian Weis
