Der Bruttolohn ist vor allem dann relevant, wenn es um Gehaltsverhandlungen geht. Hier gilt der Grundsatz der Bruttovergütung. Das bedeutet, dass es sich bei Vergütungsabreden immer um Bruttolohnvereinbarungen handelt. Von dem Bruttovertrag muss der Arbeitgeber schließlich die darauf anfallenden Steuern und die Anteile es Arbeitnehmers an die Sozialversicherung abführen.
Welche Abzüge betreffen den Bruttolohn?
Der Bruttolohn ist von einer Reihe gesetzlicher Abgaben betroffen. Hierzu gehören zunächst einmal die Steuern, die auf den Lohn bezahlt werden. Sie werden vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Die Höhe der Abgaben errechnet sich dabei prozentual an der Höhe des Bruttolohns. Außerdem sind die Steuerzahlungen von der Steuerklasse abhängig. Hinzu kommen die Kirchensteuer und der in den alten Bundesländern anfallende Solidaritätszuschlag.
Darüber hinaus müssen die Beiträge zur Sozialversicherung direkt an die Versicherungen überwiesen werden. Hier spielen vor allem die gesetzlichen Pflichtversicherungen eine Rolle. Sie umfassen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Mitunter fallen darüber hinaus noch Abgaben für die private Vorsorge an. Ein Anteil an den Sozialversicherungen wird dabei auch vom Arbeitgeber getragen. Hinzu kommen die Beiträge für die Unfallversicherung.
