Darüber hinaus ist auch die Bilanz (zur Definition Bilanz) nach § 266 HGB einer Kapitalgesellschaft Teil der Jahresüberschussberechnung. In ihr wird die positive Differenz, die sich aus den Gesamterträgen und jeweiligen Aufwendungen des einzelnen Geschäftsjahrs ergeben, angegeben. Keine Berücksichtigung allerdings finden die Gewinn – und Verlustvorträge vorheriger Perioden sowie die Entnahmen und Einstellungen aus den offenen Rücklagen. Der Gegensatz zum Jahresüberschuss ist der Jahresfehlbetrag. Hierbei handelt es sich um ein negatives Ergebnis in der jährlichen Buchführung.
Verwendung des Jahresüberschusses
Man unterscheidet unterschiedliche Maßnahmen, wie der Jahresüberschuss verwendet werden kann. Zum einen wird der Gewinn einbehalten. In diesem Fall spricht man von einer Thesaurierung. Zum anderen wird der Überschuss auch die Aktionäre oder Gesellschafter (Gesellschafter Definition) des Unternehmens ausgeschüttet. Bei Aktiengesellschaften (Definition Börse
Florian Weis
