Im konkreten Fall bedeutet das, dass sich der Gläubiger durch den Vertrag für den bestimmten Fall absichern kann, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. In diesem Fall muss der Bürge für die Zahlung aufkommen. In der Regel wird die Bürgschaft bei einer Kreditnahme verlangt. Das Kreditinstitut gewährt ein Darlehen und fordert den Kreditnehmer auf, einen Bürgen als Absicherung die Bürgschaft unterschreiben zu lassen.
Welche Form ist für die Bürgschaft verpflichtend und welchen Umfang hat die Bürgschaftsschuld?
Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen. Verträge per E-Mail oder in einer anderen elektronischen Form sind nicht gestattet. Lediglich die Bürgschaft eines Kaufmanns im Rahmen eines Handelsgeschäfts kann mündlich erfolgen. Bestand und Umfang der Bürgschaft richten sich nach der Hauptschuld. Der Bürge haftet nur dann, wenn die zu besichernde Forderung nicht mehr besteht. Kommt es allerdings zu Verzug oder ein anderes Verschulden des Hauptschuldners, haftet der Bürge. Der Bürge haftet gegenüber dem Gläubiger mit seinem gesamten persönlichen Vermögen.
Ausnahmen für die Haftung
Normalerweise kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers solange verweigern, bis dieser nachgewiesen hat, dass die Zwangsvollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner erfolglos geblieben ist. Diese Regelung gilt allerdings nicht für bürgende Kaufmänner zur Auswahl. Die meisten Kreditinstitute schließen dieses sogenannte Recht der Einrede der Vorausklage aus den Bürgschaftsverträgen aus. Auch hierfür gibt es Ausnahmen. Bei der Höchstbetragsbürgschaft wird die Haftung auf einen maximalen Betrag begrenzt. Darüber hinaus unterscheidet man auch befristete Bürgschaften bzw. Zeitbürgschaften, bei denen die Haftung ab einem bestimmten Zeitpunkt bzw. nach Ablauf einer vorher festgelegten Frist erlischt. Bei einer Nachbürgschaft wird ein Nachbürge bestimmt, der für den Fall haftet, dass der Hauptbürge nicht zahlen kann.
Florian Weis