Wichtig zu erwähnen ist, dass es sich hierbei um ein öffentliches Register handelt. Das bedeutet, dass jeder Einsicht erhält – und zwar ohne Nachweis. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse muss nicht glaubhaft vermittelt werden, um einen Einblick in das Handelsregister zu erhalten. Demjenigen, der hiervon Gebrauch macht, werden verschiedene relevante Informationen zum Unternehmen an die Hand gegeben. Vom Sitz der Firma inklusive sämtlicher Niederlassungen über die Rechtsform bis hin zum Namen des Geschäftsführers und dessen vertretungsberechtigten Personen: Das Handelsregister garantiert einen umfassenden Überblick über die jeweilige Firma. Geführt werden derlei Register von Gerichten und gesonderten Ämtern. Das Handelsregister erfüllt verschiedene Funktionen, dient vor allem dem Schutz, der Kontrolle und des Beweises.
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