Gegründet wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 16. Dezember 1948 auf Grundlage des KfW-Gesetzes. Ziel war es damals, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren. Sie benutzte damals das Startkapital aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms. In den letzten Jahren profilierte sich die KfW dabei als Förderbank der europäischen Wirtschaft. Die Finanzierungsgebereiche sind dabei vielzählig. Zu den Förderungsaufgaben zählen:
- Existenzgründungen
- Investitionsfinanzierung
- Export- und Projektfinanzierung
- Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau
- Förderung von Energiespartechniken
- Bildungskredite
- Filmfinanzierung
Grundsätzlich agiert die KfW im öffentlichen Auftrag. Zusätzlich unterstützt man den Bund bei der Privatisierung von Bundesunternehmen, wie dies beispielsweise bereits in der Vergangenheit bei der Telekom oder Deutschen Post geschehen ist.
Garantie der BRD garantiert hohe Bonität
Im Gegensatz zu klassischen Bank verfügt die KfW nicht über Kundeneinlagen in Form von Girokonten, sie refinanziert sich am Kapitalmarkt. Durch die Garantie der Bundesrepublik Deutschland genießt die Bank dabei eine ausgesprochen hohe Bonität. Kredite, welche in Zusammenarbeit mit der Finanzierung von Entwicklungsländern vergeben werden, werden durch den Bundeshaushalt finanziert. Hauptsitz der KfW ist Frankfurt am Main, allerdings gibt es auch Sitze in Bonn, Berlin sowie Mitarbeiter in mehr als 70 Städten weltweit. Mit einer Bilanzsumme von ca. 512 Milliarden am Ende des Jahres 2012 gilt die KfW als drittgrößte Bank Deutschlands. Im März 2013 wurde eine Änderung des KfW-Gesetzes beschlossen, wonach die Bank zukünftig ausgewählten Normen des Kreditwesengesetzes unterliegt, ihren Status als Förderbank aber behält.
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Christian Weis
