Das kaufmännische Angebot
Im kaufmännischen, bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich wird eine Offerte als Teil des Beschaffungsvorgangs angesehen. Ein Anbieter reagiert auf die Anfrage eines potenziellen Neukunden oder auch eines Stammkunden und macht eine Offerte, in der festgelegt ist, zu welchen Bedingungen ein Produkt geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wird. Der Kunde oder Einkäufer lässt sich in der Regel mehrere Angebote zusenden und ermittelt über einen Vergleich der Leistungen und Konditionen die wirtschaftlichste Offerte. Nimmt der Kunde eine Offerte an, zum Beispiel in Form einer Bestellung oder einer Zusage, dann kommt ein Vertrag zustande, an den sich eine Lieferung oder Leistung anschließt.
Die rechtliche Bindung der Offerte
Eine Offerte kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden und ist in beiden Fällen für den Anbieter rechtlich bindend. Allerdings ist es möglich, diese rechtliche Bindung zu umgehen, indem im Angebot eine Freizeichnungsklausel eingefügt wird. Gebräuchlich sind Formulierungen wie „freibleibend“, „ohne Gewähr“, „solange der Vorrat reicht“ oder „Lieferung vorbehalten“. Allerdings besteht immer das Risiko, dass derartige Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen können. Verschiedene Urteile der Landgerichte haben dieses Risiko bereits bestätigt.
Christian Weis
