Wichtig zu beachten ist, dass es sich lediglich um eine Vorabrechnung handelt, die nicht alle Details enthält. Abweichungen sind also durchaus wahrscheinlich. Wird eine Proformarechnung ausgestellt, soll sie dem potenziellen Kunden nur dazu dienen, den letztlich zu leistenden finanziellen Aufwand besser einschätzen zu können. Erst mit Auslieferung der Ware und mit Fertigstellung der Arbeit wird eine endgültige Rechnung ausgestellt, die dann ausgeglichen werden muss. Bei einer Proformarechnung ist dies anders: Sie hat keine verpflichtende Wirkung, da sie, wie bereits erwähnt, mit einem Angebot gleichzusetzen ist.
In diesem ArtikelAngebot, Proformarechnung
