Inkrafttreten der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform findet bei der Gründung eines Unternehmens statt. Sie wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Dabei werden Eigentumsverhältnisse, Risikoverteilung und Entscheidungsbefugnisse der beteiligten Gesellschafter (Gesellschafter Definition) festgelegt. Die Rechtsform eines Unternehmens wird hinter dem Firmennamen verzeichnet. An Geschäftsbeziehungen interessierte Unternehmen können sich hierzu im Handelsregister (Handelsregister Definition) informieren.
Unterschiedliche Arten von Rechtsformen
Man unterscheidet zwei Gruppen von Rechtsformen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Jede von ihnen zeichnet sich durch Vor- und Nachteile aus, die bei der Unternehmensgründung (Unternehmensgründung Rechtsform) abgewägt werden.
Personengesellschaften:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mindestens zwei Gesellschafter haften mit Ihrem Privatvermögen für Schulden. Die Gründung ist nicht notariatspflichtig. Eine Eintragung ins Firmenbuch muss erfolgen.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Alle Gesellschafter haften bei Gleichberechtigung solidarisch. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist nicht notwendig.
- Stille Gesellschaft (StGes): Bei dieser Rechtsform sind nur der Geschäftsführer und der Kapitalgeber beteiligt. Letzterer bleibt ohne Leitungsbefugnis im Hintergrund. Er darf allerdings die Bücher einsehen.
Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gesellschafter haften nur mit dem Kapital, das sie eingelegt haben. Bei der Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 Euro zu entrichten. Die wichtigsten Organe sind Generalversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
- Börse verkauft, um neues Kapital zu gewinnen. Zur Gründung einer AG ist ein Stammkapital von 50.000 Euro notwendig. Aktien werden von Aktionären gehalten, die über Dividende und Aktienkäufe Gewinne machen. Sie dürfen an der Hauptversammlung teilnehmen.
Florian Weis
