Der Begriff der „Reise“ definiert dabei die gleichzeitige Abwesenheit von Wohnung und Arbeitsstelle dar. Sie setzen sich aus den folgenden vier Aspekten zusammen.
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegung
- Reisenebenkosten
Die Kosten werden dabei teilweise auf Basis gesetzlich geregelter Pauschalen festgelegt, ein anderer Teil auf Grundlage von Belegen. Fahrtkosten werden hier oft auch als Mischform abgerechnet. Sollte ein Dienstwagen genutzt werden, sind die Ausgaben bspw. bereits in den Unternehmenskosten mit eingeplant. Sollte ein Privatfahrzeug genutzt werden, wird entweder auf Grundlage des tatsächlichen Kilometersatzes abgerechnet (
Florian Weis
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