Begriffliche Abgrenzung
Unter der Bezeichnung Zins versteht man sowohl den Zinssatz als auch den Zinsbetrag. Ersterer wird in Prozent pro Zeitintervall, Letzterer in absoluten Zahlen angegeben. Grundlegend unterscheidet man zwei Arten von Verzinsungen:
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- Lineare Verzinsung:Zinsen werden nur auf den Ausgangsbetrag erhoben.
- Exponentielle Verzinsung:Zinsen werden zusätzlich auf die aufgeschlagenen Zinsen erhoben (Zinseszins)
In der Regel ist die Höhe des Zinssatzes von der Dauer der Anlage abhängig. In diesem Fall spricht man von einer Zinsstruktur. Darüber hinaus gibt es drei Größen, die sich auf die Zinsvariablen beziehen. Es handelt sich dabei um:
- Nominalzins: der vereinbarte und bezahlte Zinssatz
- Realzins: die Höhe des Zinssatzes, nachdem die Inflationsrate abgezogen wurde
- Effektivzins:Zinssatz unter Berücksichtigung des Nominalzinses und weiterer Preisvariablen
Unterschiedliche Zinsarten
Insgesamt unterscheidet man zwei Arten von Zins, den Geldmarktzins und den Sachkapitalzins. Ersterer wird für Aufnahmen von Bargeld aus dem Geldmarkt bezahlt. Er kommt sowohl zwischen Kreditinstituten und Zentralbanken als auch im privaten Zahlungsverkehr zum Einsatz. Renten, Wertsteigerungen, Renditen und Erfolgsprovisionen sind zinsähnliche Werte. Der Sachkapitalzins wird bei befristeten Überlassungen von Sachwerten fällig. Ein verbreiteter Typ ist die Miete. Auch Pachtzinsen und Erbbaurechtzinsen gehören in diese Klasse.
Christian Weis
