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39.000 Minijobbende in Düsseldorf: Höherer Mindestlohn seit dem Jahreswechsel

In Konditoreien und Cafés gibt es häufig nur den Mindestlohn – dieser ist jetzt auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen

In Düsseldorf haben rund 39.000 Menschen einen Minijob, rund 4.000 arbeiten in der Gastronomie – und die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen.

Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt NGG-Geschäftsführerin Zayde Torun.

Sie rechnet schon bald mit weiteren Änderungen für Minijobber: „Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen. Das sollte lieber früher als später passieren. Denn davon würden viele Beschäftigte in der Landeshauptstadt profitieren – und längst nicht nur Minijobber.“ Darüber hinaus soll die Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf 520 Euro pro Monat. „Wer dann als Minijobber den Mindestlohn bekommt, muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt die Geschäftsführerin der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal.

Minijobbern droht „Teilzeit-Falle“

Dennoch sieht die Gewerkschaft die neuen 520-Euro-Jobs kritisch: Geringfügig Beschäftigte würden dann zwar 70 Euro im Monat mehr verdienen als heute. „Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen auch zur Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie eigentlich gern ein paar Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt Zayde Torun.

Sie kritisiert, dass die Ampel-Koalition Minijobs „nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung. Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus: Sie bieten dieses ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so die Gewerkschafterin.

Torun weist darauf hin, dass trotz der Nachteile auch wichtige arbeitsrechtliche Standards für geringfügig entlohnte Jobs gelten. So haben Minijobber ebenso Anspruch auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit wie auf bezahlten Urlaub. Außerdem müssen sie ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen – wenn die regulär angestellten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb eine solche Sonderzahlung erhalten.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art „Mindest-Ausbildungsvergütung“. Auch die steige ab Januar. Dann müsse jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen, 690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr. „Grundsätzlich gilt aber: Tariflöhne sind die besseren Löhne. Das trifft auch für tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen zu. Beschäftigte sind also gut beraten, wenn sie sich bei einem Jobwechsel Betriebe suchen, die nach Tarif bezahlen“, so Zayde Torun.

Bildquellen

  • Theke Café Bäckerei: NGG / Alireza Khalili
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