Damit werden genau die Kunden erreicht, die erreicht werden sollen. Unternehmen und Produkte werden bekannter, die Umsatzchancen steigen.
Der Bundesgerichtshof bestätigt nun die Wirksamkeit der Verträge des Mediahaus Verlags in Düsseldorf.
Einige Rechtsberater im Internet locken in dieser Hinsicht auf eine völlig falsche Fährte. Sie verbreiten im Internet Beiträge über den Mediahaus Verlag, die rechtlich falsch, aber sehr geschickt „drumherum“ formuliert sind. Damit bewegen sich diese Berater zwar gerade noch im Rahmen der Meinungsfreiheit, aber im Grunde handelt es sich um „Fake News“.
So behaupten sie z.B. fälschlicherweise, dass die Verträge des Mediahaus Verlags nicht wirksam seien, weil die Werbewirksamkeit nicht zugesichert sei. Und das ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Die Verträge sind wirksam. Wer diesen Beratern vertraut, geht ein erhebliches Kostenrisiko ein.
Hintergrund: das Urteil des BGH
Die Wirksamkeit der Verträge des Mediahaus Verlags ergibt sich auch aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), also des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland. Hieran werden sich auch Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren.
Alle Vereinbarungen erfüllt? Verträge sind wirksam
Nach einem Urteil von 2018 ordnet der BGH Werbeträger zunächst als Werkvertrag ein (Urteil vom 22.3.2018 – VII ZR 71/17), in dem alle zu erbringenden Leistungen des Dienstleisters festgelegt sind. Dazu gehören im Fall des Mediahaus Verlags zum Beispiel der Druck und die Verteilung der Werbeträger, belegt durch detaillierte Versand- und Zustellnachweise des Logistikpartners DHL.
Mit seinem Urteil hat der BGH mit einer bestimmten Rechtsauffassung aufgeräumt. Danach sei ein Vertrag nicht „hinreichend bestimmt“ und daher unwirksam gewesen, wenn die Werbewirksamkeit nicht genau definiert worden wäre. Richtig hingegen ist, dass die Verträge wirksam sind, wenn alle vertraglichen Vereinbarungen erfüllt werden.
Falschinformationen keinen Glauben schenken
Es ist also ganz eindeutig. Das oberste Gericht Deutschlands hat geurteilt – und die Rechtsberater im Internet haben unrecht. Und wer ganz genau hinschaut, erkennt auch, dass mit den entsprechenden Beiträgen neue Aufträge akquiriert werden sollen – und zwar auf dem Weg der Stimmungsmache gegen den Mediahaus Verlag.
Verbindliche Aussagen? Fehlanzeige. Stattdessen verliert man sich im Ungefähren und verbreitet haltlose Vorwürfe und Andeutungen. Denn die Wirksamkeit der Verträge des Mediahaus Verlags steht nicht im Zweifel und wurde vom obersten Gericht Deutschlands bestätigt. Die Anzeigenkunden können sich darauf verlassen, dass genau das geliefert wird, was auch vereinbart wurde. Die Werbeträger sind professionell und mit moderner grafischer Anmutung produziert, die Artikel spannend und interessant. Die Auslieferung erfolgt mit DHL als Partner – einem der größten Logistikunternehmen der Welt,
Besser den Dialog mit dem Verlag suchen
Natürlich kann es mal passieren, dass ein Problem gibt zwischen Kunde und Verlag vorliegt. Aber das sollte man auf direktem Wege lösen. Auf keinen Fall ist es die beste Idee, den vagen Versprechungen der Rechtsberater im Internet zu folgen. Denn dann wird es teuer. Am Ende trägt man nicht nur die teuren Anwaltskosten beider Parteien, sondern dazu noch die Kosten für die Gerichtsverfahren auf dem Weg durch die Instanzen. Wie bereits geschrieben: Das BGH Urteil bestätigt die Wirksamkeit der Verträge. Um Zeit und Nerven für langjährige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu sparen, sollte man auf den Mediahaus Verlag zugehen und gemeinsam eine gute Lösung finden, mit der alle zufrieden sind.
