Praxisgerechte Lösungen zum Mindestlohn stellt nun Rechtanwalt Matthias Klagge beim Business-Abend der DAMK Düsseldorfer Akademie für Marketing-Kommunikation vor. Nach der Einschätzung von Arbeitsrechtler Klagge gibt es durchaus einen korrekten Weg, auch weiterhin junge Menschen zu qualifizierten Mitarbeitern zu machen ohne den Mindestlohn zahlen zu müssen: „Natürlich müssen Nachwuchskräfte ordentlich bezahlt werden, aber ob alle Regelungen rund um den Mindestlohn dafür gut geeignet sind, darf bezweifelt werden, denn neben dem Lohn müssen die Arbeitgeber auch viel strikter als früher gesetzliche Auflagen beachten, die es bisher so nicht gegeben hat“.
Nachwuchs und Arbeitgeber profitieren
Anwalt Klagge erwähnt hier besonders die neuen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber und zeigt Wege, durch eine Kooperation mit einem Bildungsträger den Theorieteil des jeweiligen Volontariats oder Traineeships aus dem Unternehmen an eine Akademie „auszulagern“. Von einem solchen Verfahren profitiert der Nachwuchs ebenso wie die Arbeitgeber. Matthias Klagge: „Als Unternehmen kann ich selbst nicht alles gleich gut machen. In der Regel ist man gut beraten, wenn man sich über den Tag ordentlich um seine Volontäre kümmert und abends Weiterbildungs-Profis ran lässt. Mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag erhält der Arbeitgeber und der junge Mitarbeiter gleichermaßen klare Verhältnisse.“ Einen solchen Ausbildungsvertrag bietet die gemeinnützige Düsseldorfer Akademie für Marketing-Kommunikation allen Unternehmen an, die auch weiterhin Volontäre und Trainees beschäftigen wollen. Dieser Ausbildungs-und Qualifizierungsvertrag gilt für das Abendstudium Marketing-Kommunikationswirt und auch für den neuen Studiengang „Online Marketing Manager“ der DAMK.
Der nächste Businessabend der DAMK findet statt am
Dienstag, 17. März, ab 18:30 Uhr,im IHK-Forum Düsseldorf (Raum 1.05),
Karlstraße 88, 40210 Düsseldorf
Um Anmeldung wird gebeten unter [email protected] oder 0211/373900.