Zum elften Mal richten das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und die NRW.BANK den Gründerpreis NRW aus. Ab sofort können sich Unternehmensgründerinnen und -gründer aus Nordrhein-Westfalen mit zukunftsweisenden Geschäftsideen bewerben. Sie haben die Chance auf ein Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro. Der Gründerpreis NRW zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben seiner Art. Das Preisgeld wird von der NRW.BANK.
„Manchmal braucht es nur die eine zündende Idee, um ganze Branchen auf den Kopf zu stellen. Mit ihrer Innovationsfreude und unternehmerischen Kreativität beweisen Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen stets aufs Neue, was für ein großes Potenzial in ihnen steckt. Den Mut, eigene Ideen in die Tat umzusetzen und weiterzuentwickeln, belohnen wir auch in diesem Jahr mit dem Gründerpreis NRW 2022. Mein Appell insbesondere auch an die vielen tollen Gründerinnen: Nutzen Sie diese Chance und bewerben Sie sich“, so Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.
Der Wettbewerb richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die in Nordrhein-Westfalen zwischen 2017 und 2020 ein Unternehmen gegründet oder als Nachfolgerin beziehungsweise Nachfolger übernommen haben. Die Jury unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, wählt unter den Bewerbungen zunächst zehn Finalisten aus. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee, aber auch das soziale Engagement, Nachhaltigkeitsaspekte oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die drei Sieger werden bei der Preisverleihung am 24. Oktober 2022 in Düsseldorf bekannt gegeben.
Bewerbungen für den Gründerpreis NRW 2022 sind ab sofort hier möglich. Bewerbungsschluss ist der 7. August 2022.
Bildquellen
- Gründerpreis_NRW_2022: NRW Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
