„Wir wollten herausfinden, wie es ihnen in Zeiten von Corona geht“, so Dr. Nikolaus Paffenholz, Abteilungsleiter IHK-Unternehmensservice zur IHK-Blitzumfrage unter Gründern. Die Teilnehmer stammen überwiegend aus der Dienstleistungsbranche (39 Prozent). Insgesamt 85 Prozent von ihnen sind hauptberuflich selbständig. In der überwiegenden Zahl der Fälle (88 Prozent) liegt ihre Gründung noch kein Jahr zurück. Deutlich mehr als die Hälfte haben angegeben, als Solo-Selbstständige ohne Mitarbeitende tätig zu sein. Aber 34 Prozent beschäftigen einen bis fünf Mitarbeitende(n) und fünf Prozent bis zu zehn Mitarbeitende.
Über 36 Prozent der Befragten trifft die Krise erheblich und weitere 27 Prozent sehr stark. Konkret bereitet mehr als der Hälfte der Gründerinnen und Gründer (60 Prozent) ein möglicher Liquiditätsengpass Sorge. Für 19 Prozent ist ein solcher Engpass bereits eingetreten. Über Umsatzeinbußen und Auftragsrückgänge klagen jeweils rund ein Drittel. Allerdings rechnet immerhin ein Viertel der Befragten nicht mit Auftragsrückgängen durch die Krise. Positiv ist, dass es Gründerinnen und Gründern in der Aufbauphase offenbar leichter fällt, ihr Geschäftsmodell den Gegebenheiten anzupassen. 60 Prozent, also deutlich mehr als die Hälfte der Befragten, konnte so flexibel auf die Krise reagieren.
Rund 60 Prozent sind sicher, dass sie ihre Selbstständigkeit fortführen können
Ermutigend ist darüber hinaus, dass sich fast genauso viele der Befragten (59 Prozent) sicher sind, ihre Selbstständigkeit trotz der Corona-Krise fortführen zu können. Etwa 36 Prozent sind sich aktuell noch unsicher, wie es weitergeht, und nur fünf Prozent mussten ihr Gründungsvorhaben (vorerst) beenden. „Und auch Neugründungen haben in der Krise Konjunktur. Das zeigt uns die seit einigen Wochen wieder gestiegene Nachfrage nach unseren Beratungs- und Informationsangeboten zur Existenzgründung sehr deutlich“, freut sich Nikolaus Paffenholz.
Bei den staatlichen Hilfsangeboten sind vor allem die Förderkredite von NRW.Bank/KfW sowie die Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW gefragt. Dass das Corona-Soforthilfeprogramm erst an dritter Stelle folge, liege vermutlich daran, dass diese Hilfe für Unternehmensgründungen nach dem 31. Dezember 2019 erst seit kurzem zur Verfügung stehe. Die geringere Bedeutung der Soforthilfe hänge auch damit zusammen, dass bei Neuanträgen daraus nur Betriebskosten bezahlt werden können, die bei vielen Gründerinnen und Gründern gegenüber den Lebenshaltungskosten nicht so sehr ins Gewicht fielen. „Sehr viele Unternehmen haben von Mitte März bis Mitte Mai unsere speziellen Informations- und Beratungsangebote zur Corona-Krise mit rund 11.500 Anrufen in der IHK-Hotline und 115.000 Aufrufen der Corona-Internetseiten intensiv genutzt. Anders offenbar die befragten Gründerinnen und Gründer, von denen 92 Prozent diesen Service nicht in Anspruch genommen haben. Woran das gelegen hat, werden wir noch analysieren“, so Dr. Nikolaus Paffenholz.