Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Frühjahr 2020 die NRW-Soforthilfe bekommen haben, erhalten derzeit Abrechnungsbescheide, mit denen ihre jeweilige Förderhöhe und teilweise eine Rückzahlungsforderung festgesetzt wird.
„Auch wenn die Schlussbescheide für die Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten NRW-Soforthilfe aus Sicht der Gewerbetreibenden und Selbständigen zur Unzeit kommen, müssen sie diese beachten“, so Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice der IHK Düsseldorf.
Das Land NRW hatte bereits Mitte Juni 2021 auf diesen Schritt hingewiesen, dennoch sei es laut IHK misslich, dass die Abrechnung so kurz vor den Feiertagen und angesichts drohender neuer Corona-Beschränkungen erfolge: „Sollten Gewerbetreibende und Soloselbständige den Schlussbescheid anfechten wollen, müssen sie fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Was genau dafür zu tun ist, wird in der ‚Rechtsbehelfsbelehrung‘ am Ende des Bescheides erläutert“, so Paffenholz.
Weiterführende Informationen zur Abrechnung der Soforthilfe gibt es auf der IHK-Website unter dem Webcode 5371064.
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