Markus Nasch, Rechtsreferent der IHK Düsseldorf, warnt: „Ein Unternehmen aus Oranienburg versendet aktuell ‚eilige Fax-Mitteilungen‘, mit denen Firmen unter Fristsetzung aufgefordert werden, ihre Daten auf einem Formular zu bestätigen und per Fax zurückzusenden. Dabei wird auf Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen“.
Tatsächlich, so Nasch, handele es sich bei dem Fax um ein unverbindliches Angebot des Absenders: „Wer unterschreibt, schließt einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit zum Preis von 1.494 Euro netto ab. Vertragsinhalt ist das Leistungspaket ‚Basisdatenschutz.“
Die IHK rät zur Vorsicht. Mit den Anforderungen der DSGVO habe das Formular nichts zu tun. Eine Pflicht zur Unterzeichnung bestehe nicht! Haben Unternehmer das Formular irrtümlich unterschrieben, können sie ihre Erklärung anfechten und den Vertrag vorsorglich kündigen. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene direkt an die IHK wenden