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Jamin-Kolumne: Cyberbetrug II – Zum zweiten Mal Opfer

Auf einen Cappuccino: Die Jamin-Kolumne

Und schon wieder wurde ich ein Opfer von Cyberbetrug. Diesmal schickte mir der Online-Shop C&A eine Mahnung über 248,80 Euro. Ich sollte für Ware bezahlen, die ich weder bestellt noch erhalten hatte.

Wie ich in meinem Blog in der vergangenen Woche berichtete, hatten ja Cyberkriminelle bereits Waren beim Online-Shop von Esprit in meinem Namen bestellt. Ich hatte eine Anzeige bei der Internetwache (Foto) der Polizei erstattet. Passte ja gut: Diebstahl per Internet – Anzeige bei der Polizei per Internet.

Besser sichere Bezahlung

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Firmen selbst daran schuld sind, wenn sie fremden Bestellern gegen Rechnung Ware liefern. Zumindest sollte eine sofortige, sichere Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal  gefordert werden. Wer fremden Menschen Ware auf Rechnung liefert, weckt Begehrlichkeiten bei Internetbetrügern. Aber offensichtlich ist vielen Unternehmen der Gewinn bei dieser fragwürdigen Zahlungsmethode wichtiger als eine betrugssichere Zahlungsabwicklung.

Viel Ärger und Arbeit

Dass solche Geschäftsmethoden harmlosen Bundesbürgern viel Ärger und Arbeit bereiten und auch die Polizei erhebliche Mehrarbeit zu leisten hat, interessiert da niemanden. Die Methode der Kriminellen: Paketbetrügern ist es ein Leichtes, den Sendungsverlauf einer Warenlieferung über die mitgeteilte Sendungsnummer im Internet nachzuverfolgen und die Ware „abzugreifen“.

Das Internetportal Anwalt.de warnt: „Auch Paketshops stellen keine Hürde für Paketbetrüger dar. Mit der elektronischen Sendungsverfolgung können sie Pakete an Annahmestellen weiterleiten, ohne dass ein Zustellversuch an der Empfängeradresse erfolgt. Mit gefälschten Ausweispapieren holen sie das Paket dann im Paketshop ab. In Einzelfällen werden Pakete auch lediglich gegen die Vorlage der elektronischen Versandbestätigung ausgehändigt.“

Immerhin gute Auskünfte

Die Reaktion von C&A war immerhin sehr nutzerfreundlich. Mit großem Bedauern über den von mir geschilderten Vorfall teilte das Unternehmen mit: „Selbstverständlich haben wir das betroffene Kundenkonto umgehend gesperrt, um eine Wiederholung zu vermeiden.“

„Damit der Vorgang für Sie abgeschlossen ist, bitten wir Sie, Anzeige bei der Polizei wegen Datenmissbrauchs zu erstatten“, teilte mir C&A mit. Anschließend soll ich die Unterlagen, die ich von der Polizei erhalten habe, dem Onlineshop zur Verfügung stellen: „Dadurch haben wir die rechtliche Grundlage, den in Ihrem Namen erteilten Auftrag als Betrugsfall zu behandeln.“

Im nächsten Blog „Cyberbetrug Folge III“: Ich will es nun genau wissen! Was macht die Polizei bei Identitätsmissbrauch und Cyberbetrug? Infos vom Landeskriminalamt in Düsseldorf. Mehr am nächsten Freitag, 13. August 2021.

Bleiben Sie fröhlich. Bis nächsten Freitag. Auf einen Cappuccino…

Ihr Peter Jamin

 

Peter Jamin (© Michael Seelbach)

Peter Jamin arbeitet als Schriftsteller und Journalist. Er veröffentlichte – neben Kolumnen und Artikeln – mehr als 30 Bücher zu gesellschaftlich relevanten wie unterhaltsamen Themen. Darüber hinaus arbeitete er als Autor und Regisseur von Fernsehdokumentationen und -serien. Etliche Bücher schrieb er als Ghostwriter prominenter Zeitgenossen. Mit seinem Schwerpunktthema „Vermisst“ befasst er sich seit rund 30 Jahren; unterhält auch ein „Vermisstentelefon“ zur Beratung von Angehörigen Verschwundener. Ausgezeichnet wurde Jamins Arbeit u.a. mit dem „GdP-Stern“ der Gewerkschaft der Polizei „in besonderer Würdigung seiner herausragenden journalistischen Leistungen“. Infos zum Autor unter jamin.de.

Bildquellen

  • Peter Jamin: Michael Seelbach
  • Internetwache Polizei NRW: Polizei NRW / Screenshot by Jamin
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