Connect with us

Hi, what are you looking for?

Marketing

Bewertung: Verträge sind rechtsgültig

Bundesweit wählen viele Anzeigenkunden den Düsseldorfer Mediahaus Verlag als Werbepartner, um regionale und werbewirksame Anzeigen zu schalten. Der Erfolg spricht dabei für den Mediahaus Verlag als zuverlässigen und kompetenten Werbepartner: Mit den Produkten und Leistungen des Verlags sind über 95 % der Kunden zufrieden.

Mediahaus Verlag

Jedes Produkt, jede Dienstleistung hat auch Kritiker oder Neider. Auch wenn der Mediahaus Verlag sich zum Ziel gesetzt hat, Kundenzufriedenheit allumfassend zu gewährleisten, lassen sich negative Meinungsäußerungen in einer medialen Welt nicht ausschließen.

Einige Beiträge im Netz unterstellen etwa, der Mediahaus verwende unwirksame Verträge. Während diese Berater nur auf angeblich vergleichbare Entscheidungen verweisen können, haben zwischenzeitlich mehrfach Gerichte in ganz Deutschland die Wirksamkeit der Verträge des Mediahaus Verlag bestätigt. Im Folgenden werden die Urteile kurz zusammengefasst.

Urteile auf den Punkt gebracht:

  • Vertragspartner wird deutlich gemacht
  • Es besteht keine Gefahr der Verwechslung

Die Vordrucke des Düsseldorfer Mediahaus Verlags kommunizieren deutlich und drucktechnisch hervorgehoben, dass er der Vertragspartner ist. Nach der Bewertung des AG Schwerin kann es nicht zu einem Irrtum kommen. Der Kunde musste die Verfahrenskosten übernehmen.

Klar geregelt: die Verteilung der Magazine
Die Verteilung der Magazine ist in dem Vertrag hinreichend geregelt. Zu dieser Bewertung kommt das AG Schwerin. Die Kosten des Verfahrens musste der Kunde tragen.

Wirksamer Vertrag, begründeter Anspruch des Mediahaus Verlags

Der Vertrag ist wirksam. Zu dieser Bewertung kommt das Gericht in Altötting. Der Kunde muss die Verfahrenskosten zahlen.

Anzahl der Auflagen: klar kommuniziert

An verschiedenen Stellen des Vertrags wird darauf hingewiesen, dass vier Auflagen geschuldet sind. Die Gestaltung in dieser Hinsicht ist deutlich, so das AG Oberhausen. Damit kann darüber, dass mehrere Auflagen beauftragt sind, kein Irrtum entstehen. Der Kunde muss für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

Keine Zweifel: der Vertrag ist rechtsmäßig
Die Verträge des Mediahaus Verlags sind deutlich gestaltet, so befanden die AG Torgau und Gifhorn. Daher können sie nicht wegen Irrtum angefochten werden. Die Verträge des Mediahaus Verlag sind damit wirksam.

Wirksam: die Verlängerungsklausel

Die Verlängerungsklausel in den Verträgen des Mediahaus Verlags ist wirksam, stellte das AG Brühl fest. Eine „unangemessene Benachteiligung“ des Anzeigenkunden wurde abgelehnt.

Anerkenntnisurteil: außergerichtliche Lösung wäre günstiger für Kunden gewesen
Um einen Kunden zufriedenzustellen, hat der Mediahaus Verlag Düsseldorf eine außergerichtliche Lösung angeboten. Es ging jedoch vor das AG Bergisch Gladbach, wo es zu einem Anerkenntnisurteil kam. Der Kunde musste den Forderungen nachkommen – und hat wesentlich mehr bezahlt als bei dem zuvor angebotenen Einigungsvorschlag.

Mediahaus Verlag: Gute Erfahrung der Anzeigenkunden, rechtsgültige Verträge
Die Mitarbeiter des Mediahaus Verlags Düsseldorf beraten kundenorientiert, um den Anzeigenkunden bedarfsgerechte Anzeigen zu verkaufen, die regional in einem hochwertig gestalteten und kostenlos ausliegenden Bürgermagazin geschaltet werden. Die Zufriedenheit der Kunden liegt bei über 95 %.

Mit diesem sehr guten Ergebnis gibt sich der Mediahaus Verlag jedoch nicht zufrieden: Sein Ziel ist es, alle Kunden zufrieden zu stellen. Oft können hier passgenaue Lösungen gefunden werden. Dies ganz ohne Streit und ohne unnötige Kosten.

Zwar mag es Blogger und Berater geben, die – im Übrigen zur Akquise und damit zu Werbezwecken – suggerieren wollen, die Verträge des Mediahaus Verlages seinen unwirksam. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Diese Beiträge dienen nicht nur der Eigenwerbung, sondern sind auch inhaltlich falsch. Denn tatsächlich ist die Wirksamkeit der Verträge noch von keinem Gericht festgestellt worden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Mediahaus Verlag Verträge sind rechtsgültig. Das beweisen die oben kurz zusammengefassten Urteile.

Wer also solchen Bloggern sein Vertrauen schenkt, muss erst gegen die lange Kette von Entscheidungen zu Gunsten des Mediahaus Verlag argumentieren. Dies mit einem erheblichen Kostenrisiko. Denn die bisher unterlegenen Kunden mussten nicht nur die Forderungen des Mediahaus Verlages zahlen, sondern auch die nicht unerheblichen Anwaltskosten auf beiden Seiten und auch die Gerichtskosten. Kostengünstiger und schneller ist da der direkte Kontakt zum Mediahaus Verlag. Denn oft lassen sich Unklarheiten in einem Telefongespräch einfacher und schneller klären.

Berater und Blogger nutzen die Unsicherheit einiger Kunden
Viele Berater bloggen vornehmlich im Eigeninteresse. Ziel ist die Akquise. Diese Beiträge erfolgen nicht uneigennützig, sondern dienen primär der Eigenwerbung. Es soll mit der Unsicherheit der Kunden Umsatz generiert werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Rechtsstreit für alle Parteien zunächst einmal mit Kosten verbunden ist. So wird ein Anwalt seine Mandanten immer darauf hinweisen, dass sich die Kosten in einem Zivilverfahren nach dem Gegenstandswert richten und diese im Verhältnis von Obsiegen zu unterliegen verteilt werden. Es besteht damit immer das Risiko, ganz oder teilweise auf den eigenen Kosten „sitzen zu bleiben“. Denn der Kunde muss seinen Berater auch dann bezahlen, wenn er die Kosten nicht oder nicht vollständig von der Gegenseite erstattet bekommt.

Inhaltlich müssen sich solche Webblogs in der medialen Welt von anderen abgrenzen, um dem Ziel der Eigenwerbung gerecht zu werden. Dies ist am besten möglich, indem Ängste geschürt und Erwartungen geweckt werden. Diese Blogs bewegen sich teilweise an der Grenze der Meinungsfreiheit und der geschäftsschädigenden Verleumdung. Der Inhalt basiert leider selten auf Fakten. Es werden zwar Wortreich Verfehlungen angedeutet, um die Erwartungen unzufriedener Kunden zu erfüllen. Oft ist es nur noch ein kleiner Schritt zu den „Fake News“ oder den „Alternativen Fakten“. Dies wird nur dann verständlich wenn man sich den Sinn und Zweck dieser Blogs vor Augen hält: Diese Blogs dienen ausschließlich der eigene Akquise.

Direkt auf den Mediahaus Verlag zugehen
Probleme können in jeder vertraglichen Beziehung entstehen. Hier empfiehlt sich der direkte Dialog mit dem Anzeigenteam des Mediahaus Verlags in Düsseldorf. Denn Kundenzufriedenheit ist für das Unternehmen ein wichtiges Gut. Der Mediahaus Verlag ist daher bemüht, auch unzufriedene Kunden zufrieden zu stellen und gemeinsam kann eine Lösung finden, mit der alle zufrieden sind.

 

Dr. J. Claasen

Anzeige

Aktuell

Der Henkel-Konzern würdigt den heutigen 175. Geburtstag von Fritz Henkel mit einer historischen Ausstellung am Firmensitz in Düsseldorf. Dort können Mitarbeiter*innen die Geschichte des...

Aktuell

USA: 330 Millionen Einwohner; Norwegen: 5,5 Millionen Einwohner. Und trotzdem ist das kleine skandinavische Land nach der Weltmacht die bedeutendste Abnehmernation deutschen Weines. „Der...

Aktuell

Der Ball rollt in Düsseldorf zwar erst ab dem 14. Juni 2024 zur UEFA EURO 2024, doch in dieser Woche schnuppert die Landeshauptstadt bereits...

Aktuell

Rund 400 Gäste, Mitglieder und Partner der Destination Düsseldorf (DD) trafen sich Donnerstagabend zum offiziellen Auftakt von ProWein goes city (16.-21. März) – dieses...

Aktuell

Der Schock sitzt tief bei der Messe Düsseldorf. Bereits am gestrigen Abend bei der tollen Eröffnung von „ProWein goes City“ waren die Stockumer Messemacher...

Weitere Beiträge

Aktuell

QUERGEDACHT: DIE TUCHEL-KOLUMNE

Glossen & Co.

Der Wahlkampf in meiner Lieblingswohnstadt Düsseldorf hat begonnen. Ziemlich, ziemlich kleinkariert. Die Wahlkämpfer bewerben sich um den Posten des Oberbürgermeisters und die Parteien wollen...

Produkte

Das alte Problem: Die Städte quellen über und der Streit über die noch vorhandenen Parkplätze nimmt zu. Dieses Problem musste auch eine Hauseigentümer-Gemeinschaft in...

Recht & Steuern

Natürlich stellt sich jeder Werbetreibende die Frage: Gewinne ich mit der Anzeige, die ich schalte, neue Kunden? Die Erfahrung zeigt, dass gerade die regionale...

Politik regional & kommunal

Muss eine Großstadt wie Düsseldorf Betreiber eines Großmarkts sein? Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt meint: Ja! Und stoppt mit diesem Beschluss erst einmal die...

News

Eine der prominentesten Immobilien im Düsseldorfer Medienhafen hat wohl einen neuen Eigentümer. Wie der Branchendienst "Thomas Daily" meldet, hat der Dekafonds Westinvest Immovalue die...

Marketing News

Der Mediahaus Verlag Düsseldorf bietet mit den kostenlosen Bürgermagazin Werbepartnern die Möglichkeit, Anzeigen in der Region werbewirksam zu schalten.

Messen

„Paul kann dem Personal dann sagen, was es zu tun hat.“ Für Dr. Ulrich Reiser vom Fraunhofer Institut Stuttgart ist dieser Satz Normalität, für...

Anzeige