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NRW.BANK baut Förderung für Gründende und Mittelständler aus

Gabriela Pantring, Vorstandsmitglied der NRW.BANK

Zum 1. Januar 2022 hat die NRW.BANK das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ aufgelegt. Damit baut sie die Förderung von Gründenden, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Angehörigen der freien Berufe bei Investitionen aus. Antragsteller profitieren nicht nur von günstigen Zinskonditionen, sondern erhalten durch die Darlehenslaufzeit von bis zu 20 Jahren eine hohe Planungssicherheit. Möglich sind auch Gründungen im Nebenerwerb und Vorhaben im Ausland.

„Mit dem Förderkreditprogramm setzen wir Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Nordrhein-Westfalen“, so Gabriela Pantring, Vorstandsmitglied der NRW.BANK. „Wir erweitern die Finanzierungsmöglichkeiten für junge als auch etablierte Unternehmen in unserem Land, damit diese ihre Ideen verwirklichen können. Gerade durch die besonders günstigen Zinsen für Gründende und junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind, schaffen wir zusätzliche Investitionsanreize.“

Das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ lässt sich für eine Vielzahl von Förderanlässen flexibel und individuell einsetzen, von Investitionen in Anlagen über den Erwerb von Betriebsimmobilien bis hin zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es fasst die Ende 2021 ausgelaufenen Darlehen „NRW.BANK.Gründungskredit“ und „NRW.BANK.Mittelstandskredit“ zusammen und ergänzt sie um zwei Vorteile: Zum einen können von dem Programm nun auch Gründende im Nebenerwerb profitieren. Zum anderen können etablierte kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als fünf Jahre am Markt sind, das Programm jetzt auch dann beantragen, wenn sie ihre Wachstumschancen außerhalb Nordrhein-Westfalens oder im Ausland sehen, sofern ihre dortigen Vorhaben nachweisbar einen positiven Effekt für Nordrhein-Westfalen haben.

Das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ kann für Kreditsummen bis zu zehn Millionen Euro und Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren eingesetzt werden. Dabei kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investition betragen. Optional umfasst das Programm eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank, bei der das Darlehen beantragt werden kann.

Bildquellen

  • Gabriela Pantring: NRW.BANK
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