Im April 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2.050 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie das Statistische Landesamt IT.NRW mitteilt, waren das 23,1 Prozent weniger als im April 2021 (2.665 Verfahren) und 19,4 Prozent weniger als im Vormonat (März 2022: 2.545 Verfahren).
320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,4 Prozent weniger als im April 2021 (392 Verfahren) und 8,3 Prozent weniger als im März 2022 (349 Verfahren). Von den im April 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1.380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 49,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat (April 2021: 925).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern, also Arbeitnehmern, Rentnern oder Erwerbslosen, sank gegenüber April 2021 um 22,2 Prozent auf 1.350 Anträge; gegenüber dem Vormonat März 2022 (1.726 Verfahren) verringerte sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 21,8 Prozent. Nach dem Anstieg im Vormonat scheinen sich die Zahlen diesen Monat wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1.350) anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 380 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
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