Die Covid-Beschränkungen der vergangenen zwei Pandemiejahre können aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen größtenteils entfallen. Konkret heißt das für die kommende ProWein vom 15. bis zum 17. Mai, dass die 2- oder 3-G-Beschränkungen und die strikte Abstandsregel entfallen.
„Nach dieser langen Pandemiezeit steht der Aufbruch im Fokus. Denn die Zeichen der Zeit weisen eindeutig in eine Richtung – und das ist die aktive Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens. Internationale Messen spielen hier eine elementare Schlüsselrolle. Unsere zusätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards bieten hier ein hohes Maß an Schutz und sorgen für ein sichereres Gefühl“, so Michael Degen, Executive Director Messe Düsseldorf.
Messe hält an ausgewählten Maßnahmen fest
Trotzdem wird die ProWein freiwillig an ausgewählten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen festhalten. So empfiehlt die Messe Düsseldorf, auf dem Gelände auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen sowie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren. Darüber hinaus stellt die Messe Desinfektionsmittelspender bereit und lässt mehrfach täglich häufig genutzte Kontaktflächen reinigen. Abstandsmarkierungen an Wartebereichen sorgen dafür, Menschenansammlungen zum Beispiel vor Infoschaltern und Kassen zu entzerren. Türen werden, sofern sie keine Brandschutztüren sind, geöffnet, um sie berührungslos passieren zu können. Transparente Abtrennungen an Service- und Infocountern bleiben ebenfalls bestehen. Hinzu kommen leistungsstarke Luftfilter und Belüftungsanlagen, das weitläufige Gelände und die großzügige Aufbauplanung der 13 ProWein-Hallen. Außerdem sorgt die ProWein für eine optimierte Entsorgung der Spucknäpfe der Verkostungen; so wird es in den 13 Messehallen 70 Stellen zum Leeren der Spucknäpfe geben. Ein weiterer Sicherheitsaspekt wird das Spülen der beim Dienstleister Boels gemieteten Gläser bei 60 Grad sein.
Die Einreise zu Messen nach Deutschland ist wieder möglich
Die Bundesregierung qualifiziert keine Länder mehr als Corona-Risikogebiet, wodurch auch die Quarantäne- und Registrierungspflichten hinfällig geworden sind, so dass für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Messen keine Corona-bedingten Einreiserestriktionen nach Deutschland mehr bestehen. Bei der Einreise nach Deutschland muss ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenen-Nachweis vorliegen. Wichtig ist, dass ein in Deutschland anerkannter Impfstoff eingesetzt wurde. Bürgerinnen und Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um eine Messe zu besuchen oder auf einer Messe auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum, für das die Messeteilnahme nachgewiesen werden muss.
Bildquellen
- ProWein: Messe Düsseldorf / ctillmann
