Die Werbung verspricht das einzigartige Surf- und Snowboardfeeling. Doch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/386 vom 5. März 2015 regelt die Einreihung von vierrädrigen Skateboards, deren Elektromotor per Fernbedienung gesteuert wird.
Flott unterwegs
Da es an Lenk- und Bremssystemen fehlt, kommt eine Einreihung als Kraftfahrzeug auch nicht in Frage. Mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 31 km/h (Hersteller geben zum Teil Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h an) scheidet jedoch auch eine Einreihung als Spielfahrzeug für Kinder aus. Folglich sind die Skateboards so genannte Unterhaltungswaren aus dem Sportbereich.
Keine Versicherung
Das mag für Skater nach Haarspalterei klingen, kann aber weitreichende Folgen haben, weil die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht eindeutig geregelt ist. Weil die Elektro-Skateboards nicht als Sportgeräte gelten, sind sie auch nicht bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dort gilt allgemein die 6-km/h-Grenze. Der Betrieb der mehrere hundert Euro teuren Boards ist laut ARAG Experten derzeit nur auf privaten Plätzen oder auf dafür vorgesehenen und abgegrenzten Arealen uneingeschränkt erlaubt.
Bleibt zu hoffen, dass sich angehende E-Boarder davon nicht den Spass verderben lassen.
Esther Brandt