Bereits vor Ablauf der Frist haben Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und die Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände gestern im Düsseldorfer Rathaus die Fortführung des Rahmenvertrages über die finanziellen Zuwendungen der Stadt unterzeichnet.
Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur werden in Düsseldorf im Jahr 2024 rund 116 Millionen Euro für die Arbeit der freien Träger, Verbände, Institutionen und Initiativen bereitgestellt. Zudem wird das Gesamtvolumen jährlich dynamisiert. Die Dynamisierung ist an die vom Land Nordrhein-Westfalen festgesetzte Fortschreibungsrate zu den Kindpauschalen im Kinderbildungsgesetz angelehnt. Mit der gesetzlichen Regelung im Kinderbildungsgesetz wird festgelegt, dass die Zuschüsse jährlich entsprechend der tatsächlichen Entwicklung von Personal- und Sachkosten auf der Basis von Jahreswerten angepasst werden.
„Die Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrages und die darin enthaltenen Anpassungen sichern für weitere fünf Jahre die sozialen Hilfen für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer. Mir ist es wichtig, dass die Verbände ihre professionelle Arbeit im Sinne der Ratsuchenden und betreuten Menschen verlässlich und in bewährter Form fortsetzen können“, so Oberbürgermeister Keller.
Der erste Rahmenvertrag wurde bereits im Jahr 1998 abgeschlossen. In den folgenden Jahren wandelten sich die Arbeitsfelder und -inhalte analog zu den Aufgaben der Kommunen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Inzwischen bildet ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit der Wohlfahrtsverbände die Familien-, Kinder- und Jugendförderung. Darunter fallen unter anderem die Offenen Ganztagsschulen, Jugend- und Schulsozialarbeit, Beratungsstellen, die Fachberatungen der Tagespflege sowie die Eltern- und Familienbildung.
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Hilfen für Obdachlose und für Menschen mit Wohnungsproblemen sowie die Unterstützung von Flüchtlingen gehören ebenso zu den umfangreichen Aufgabenfeldern. Auch die Integration der Menschen mit Behinderungen, die Inklusion oder die Seniorenhilfe fallen in den Arbeitsbereich. An die freien Träger übertragen sind die Schuldnerberatung, die Betreuung von Erwachsenen, die Amtsvormundschaft sowie die Jugendgerichtshilfe. Die Dienste der Gesundheitsfürsorge sind mit Zuwendungen für die Drogenhilfe, den Gesundheitsschutz und die Gesundheitspflege ebenso abgesichert.
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung gestellten Mittel verteilen sich in der Hauptsache wie folgt:
- Eltern- und Familienbildung: 2,7 Millionen Euro
- Tagespflege: 4,1 Millionen Euro
- Angebote für Wohnungslose: 4,7 Millionen Euro
- Angebote für Seniorinnen und Senioren: 5,9 Millionen Euro
- Kinder- und Jugendberatungsstellen: 6,4 Millionen Euro
- Gesundheitsdienste: 7,4 Millionen Euro
- Jugend- und Schulsozialarbeit: 13,5 Millionen Euro
- Jugendförderung: 11,8 Millionen Euro
- Offene Ganztagsschule: 46,4 Millionen Euro
Bildquelle: ©Landeshauptstadt Düsseldorf / Michael Gstettenbauer
