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Mobil telefonieren: Auf dem Fahrrad wird’s teuer

Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, macht sich strafbar. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass dieses Verbot auch für’s Radfahren gilt.

Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, macht sich strafbar. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass dieses Verbot auch für's Radfahren gilt.

Wenn man von der Polizei beim Telefonieren aus dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen. Dies gibt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) an.

Anderes Fehlverhalten, wie zum Beispiel Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, kostet 20 Euro. Wer gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei ebenfalls mit 20 Euro zur Kasse bitten, und das auch bei Tageslicht. Eine Ausnahme gilt für Rennräder mit maximal elf Kilo Gewicht. Hier genügen Scheinwerfer und Rückleuchte mit Batterie, die nicht fest montiert sein müssen. Der Radfahrer muss sie jedoch dabei haben.

Viele, vor allem junge Radler fahren gerne freihändig. Auch das ist verboten – zumindest im öffentlichen Straßenverkehr – und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts mit mindestens 60 Euro. Bei Gefährdung anderer wird man sogar mit 100 Euro zur Kasse gebeten. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro und entsprechende Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Auch Radfahrer dürfen nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann – laut KS – auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist laut eigenen Angaben mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. 

 

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