Die Tragweite dieser Entscheidung ist gewaltig. Sollten die Verfassungsrichter entscheiden, dass der Mechanismus der für Griechenland und der EU aufgespannten Rettungsschirme unrechtmäßig ist und mit deutschen Gesetzen nicht zu vereinen, könnte dieser Entschluss als Auslöser für den Zusammenbruch des europäischen Bankensystems in die Geschichte eingehen.
Bereits letzten Donnerstag hat IWF -Chefin Christine Lagarde eine starke Kapitalaufstockung der europäischen Banken gefordert, die in diesem Jahr einen ungeheuren Refinanzierungsbedarf von 4,8 Billionen Euro haben. Wenn die von den Banken gehaltenen Staatsanleihen zu Marktpreisen neu bewertet werden, klaffen in den Bilanzen der Banken Löcher, die nur schwer zu stopfen sein dürften.
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Dazu überträgt das Erste in einer Sondersendung von 9:55 bis 13:00 Uhr live aus Karlsruhe und Berlin. Zuerst wird die Urteilsverkündung des BVerfG live übertragen und im Anschluss daran wird die Haushaltsdebatte live aus Bundestag übertragen.
+++ Update +++
Die Klage wurde im allgemeinen Umfang abgewiesen. Jedoch können die Kläger einen deutlichen Erfolg für sich verbuchen:
Das Bundesverfassungsgericht stärkte die Rechte des Parlaments und des Bundeshaushaltsausschusses, wonach die finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung nicht mehr wie vormals nur ein Bemühen um Einigkeit im Bundeshaushaltsausschuss voraussetzen, sondern dessen Zustimmung erforderlich machen.
Ebenfalls wurde nur die Frage des vorübergehenden Finanzstabilitierungsschirms beantwortet. Ob ein solcher Finanzierungsmechanismus für Bankrotte Euro-Staaten auch dauerhaft eingerichtet werden darf, wird in weiteren Klagen voraussichtlich im November entschieden.