Wen betrifft die Umstellung?
Die Änderung ist für alle 3.300 Dienststellen des österreichischen Bundes gültig. Sie betrifft Arbeitsinspektorate, Ministerien und ihre Unterabteilungen, Bundesschulen, Gerichte und Justizvollzugsanstalten. Auch das Bundesheer und andere Ämter und Behörden müssen das neue System nutzen, wenn sie eine Rechnung an den Bund Österreich stellen wollen. Wie hoch der Rechnungsbetrag ausfällt, ist hierbei unerheblich. Für einstellige Eurobeträge ist das System ebenso bindend wie für Rechnungen im vierstelligen Bereich.
Wer kann noch auf manuellem Wege Rechnungen einreichen?
Für einige Körperschaften ist das neue System noch nicht bindend. Hierzu gehören alle Behörden und Ämter auf Länder- und Gemeindeebene. Beispiele sind Stadtwerke, Magistrate, ausgelagerte Unternehmungen wie die ÖBB und Sachverständige. Letztere unterliegen dem Gebührengesetz.
Rechnungen über einen Webservice schreiben
Mit Softwarelösungen, wie sie die WoAx-anbietet, lässt sich das neue System einfach umsetzen. Nach einer Vorauswahl der Rechnungen müssen diese nur noch in die Rechnungseinbringung eingefügt werden. Eine PDF-Datei wird automatisch generiert und versandt. Im Anschluss daran steht sie der zuständigen Behörde unmittelbar zur Prüfung bereit.
Weitere Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungserstellung
Es gibt eine Reihe verschiedener Systeme, vermittels deren sich der Rechnungssteller an den Bund wenden kann. Eine davon ist die händische Eingabe in ein Online-Formular. Weiterhin bestehen die Möglichkeiten, strukturierte Rechnungen hochzuladen, Rechnungen in einen Webservice einzubringen oder externe Dienstleister zu beauftragen.
