Haben Sie in der Vergangenheit Flüge online gebucht oder Konzertkarten gekauft? Dann wird Ihnen bestimmt aufgefallen sein, dass für zahlreiche Bezahlmöglichkeiten zusätzliche Kosten anfielen. Bei der Lufthansa konnten diese beispielsweise bei bis zu 25 Euro liegen. Damit ist es seit dem 13. Januar vorbei: Die zweite EU-Zahlungsdienster-Richtlinie, formal Payment Service Directive 2 (PSD2) genannt, soll den Zahlungsverkehr in der EU für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern.
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Wieso gab es überhaupt Zusatzgebühren?
Milan Klesper, Gründer des Dienstleisters Bezahlexperten.de, erklärt, wie es zu den Zusatzgebühren kam: „Das Bezahlen per Karte ist eine Dienstleistung für den Kunden, für die beim Händler bei jedem Bezahlvorgang Kosten anfallen. Neben den Fixkosten für das Kartenlesegerät sind das vor allem die variablen Kosten, die sich an der Höhe der Zahlung orientieren. Bei einer EC-Kartenzahlung liegen die Kosten bei 0,2-0,5% der Einkaufssumme, bei Kreditkarten können es durchaus 2-3% sein. Bei einem Betrag von 50 Euro fallen also, je nach Karte, zwischen 10 Cent und 1,50 Euro an.“
Diese Kosten wollten gerade die Händler in preissensitiven Branchen nicht auf die eigene Kappe nehmen und an den Kunden weiterreichen. Erlaubt war dies zwar, hatte allerdings auch juristische Grenzen durch den Paragrafen 312a (4) des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Die Zusatzgebühr durfte nicht höher sein als die Kosten, die beim Händler dafür anfallen.
Keine Zusatzkosten mehr für gängige Bezahlverfahren
Nutzen Verbraucher „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel“, dürfen Händler künftig keine Gebühren mehr erheben. Genau in dieser Formulierung sind dann aber auch die Ausnahmen versteckt: In Europa nicht „besonders gängige Zahlungsmittel“, wie z.B. die American Express Kreditkarte oder Firmen-Kreditkarten, sind nicht betroffen. Wer hingegen in seinem Portemonnaie eine EC-, Visa- oder MasterCard stecken hat, kann zukünftig ohne Aufpreis bezahlen. Ebenfalls für Überweisung und Lastschriftverfahren wurden die Gebühren abgeschafft.
Bei einer für das Online-Bezahlen sehr wichtigen Variante kann es auch weiterhin noch Zusatzgebühren geben: PayPal. Das Unternehmen wurde in der EU-Richtlinie ausgeklammert und verschiedene Firmen werden die Gebühren von Paypal zukünftig weiterhin an den Kunden berechnen. Das gilt vor allem für Großunternehmen, die individuelle Verträge mit PayPal vereinbart haben. So sagt z.B. eine Sprecherin der Deutschen Bahn, dass dort bei PayPal-Zahlungen ab 50 Euro weiterhin eine Zusatzgebühr erhoben wird.
Dennoch: Der Wegfall dieser Extragebühren ist sehr verbraucherfreundlich. Mancher Lobbyist warnte im Vorfeld vor steigenden Preisen, weil die Kosten nun auf alle Kunden umgelegt werden würden, aber davon ist kaum auszugehen – dafür sind die anfallenden Gebühren für die Händler dann doch zu gering.
