Im ersten Moment mögen sich viele Anleger machtlos fühlen, doch vor allem in den vergangenen Jahren wurde sehr viel dafür getan, dass Anleger ihre Ansprüche durchsetzen können.
Dem ist sich auch anlegerschutz24 bewusst. Die Verbraucherschutzorganisation hilft Anlegern, die durch eine falsche Beratung Schaden genommen haben. Um eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, sollten sich Anleger an jedem Rahmen bedienen, der durch die Urteile des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Jahren geschaffen wurde. Bei bankfinanzierten Fonds haben nach Angaben von anlegerschutz24 Verbraucher demnach durchaus das Recht gegenüber der finanzierenden Bank vorhandene Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Neben Banken sind es häufig auch Vermittler, die Anleger gewissermaßen in die Anlagefalle treiben. Verantwortlich dafür ist eine falsche Beratung, die Verbraucher immer dazu animiert, die falschen Geldanlagen zu wählen. Nach laufender Rechtsprechung haben die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Vermittler über sämtliche Elemente einer Geldanlage aufklären müssen. Dazu gehören neben den Risiken eben auch Kündigungsregelungen. Gerade auf sie wird bei vielen Geldanlagen nicht eingegangen. Gleichzeitig müssen sie sich auch den unterschiedlichen Gewinnerwartungen widmen. Sie können die Entscheidung eines Anlegers durchaus in entscheidender Form beeinflussen. Werden Kunden falsch beraten, können sie ihr Recht entsprechend durchsetzen. Eine Fallgruppe besteht mittlerweile auch für anderweitige bankfinanzierte Beteiligungen.
