Diese Vorgehensweise ordnet die GmbH der Kapitalgesellschaft zu. Das selbst erbrachte Kapital in der Gesellschaft ist ausschlaggebend für den späteren Gewinn . Dieser muss nicht immer in voller Höhe an die einzelnen Gesellschafter verteilt werden. Erst nach einem Gesellschafterbeschluss über die Gewinnausschüttung und die Verwendung aller Gewinne sind die Posten auszubezahlen. Hintergrund: Ein Teil des Gewinns darf natürlich in der GmbH behalten werden, um Rücklagen zu schaffen und Investitionen zu sichern.
Zahlen sich die Gesellschafter der GmbH ein monatliches Gehalt ?
Die Gesellschafter (Komplementäre) der GmbH dürfen sich ein monatliches Gehalt zahlen, was auch als Komplementärgehalt bezeichnet wird. Dennoch handelt es sich hier nicht um ein sozialversicherungsrechtliches Angestelltenverhältnis. Vielmehr gelten die Gehälter als Vorabgewinne der GmbH. Die Gesellschafter versteuern diese Auszahlung aus dem Unternehmen mit ihrem eigenen Steuersatz. Er richtet nach weiteren Gewinnen oder Verlusten der GmbH. Das Finanzamt berechnet demnach jedem Komplementär seine eigenen Steuern.
Tipp der Redaktion: Eine GmbH muss vor der Steuer immer nachweisen, dass alle ausgezahlten Gehälter der Gesellschafter in der Summe 100 Prozent ergeben.
Das Handelsgesetzbuch regelt die Gewinnverteilung
Zusätzlich zu den Komplementärgehältern dürfen die Gesellschafter mit einer weiteren Gewinnausschüttung rechnen. § 168 HGB sieht eine zusätzliche Auszahlung von vier Prozent auf den übrigen Gewinn vor, wenn die Gehälter bereits abgezogen sind. Hat die GmbH besonders viel erwirtschaftet, ist der Gewinn entsprechend hoch. Ebenso gibt es das Gegenteil, sind Verluste eingefahren worden. Lässt es der Gewinn demnach nicht zu, kann sich der Gesellschafter nicht zwingend auf die 4 Prozent Gewinnausschüttung verlassen. Geht der Gewinn deutlich über ein in § 168 HGB festgesetztes angemessenes Verhältnis hinaus, stehen diese Summen zum Beispiel für weitere Investitionen zur Verfügung.
Wichtig: Investitionen werden nicht ohne Grundlage getätigt. Die jährliche Versammlung der Gesellschafter stimmt über anfallende Investitionen ab.
Beispiel der Gewinnverteilung
Folgende Gesellschafter sind an der GmbH in folgender Höhe beteiligt:
- Komplementär A mit 20.000 Euro
- Komplementär B mit 15.000 Euro
- Komplementär C mit 7.000 Euro
Im gesamten Jahr konnte die GmbH einen Gewinn von 850.000 Euro erwirtschaften. In der Gesellschafterversammlung haben die Beteiligten eine Rücklage von 210.000 Euro beschlossen. Die Aufteilung des übrigen Gewinns erfolgt deshalb so:
1. Punkt Vom Gesamtgewinn werden die freiwilligen Rücklagen abgezogen. Damit errechnet sich der noch zu verteilende Gewinn:
- 850.000 Euro – 210.000 Euro = 640.000 Euro
2. Punkt Die Anteile der Gesellschafter müssen ausgerechnet werden. Die kompletten Einlagen in die Gesellschaft betragen 42.000 Euro. Demnach sind die Anteile wie folgt anzugeben:
- Komplementär A: 20.000 Euro : 42.000 Euro = 0,4762
- Komplementär B: 15.000 Euro : 42.000 Euro = 0,3571
- Komplementär C: 7.000 Euro : 42.000 Euro = 0,1667
3. Punkt Jetzt folgt die Errechnung des jeweiligen Gewinnanteils:
- Komplementär A: 0,4762 x 640.000 Euro = 304.768 Euro
- Komplementär B: 0,3571 x 640.000 Euro = 228.544 Euro
- Komplementär C: 0,1667 x 640.000 Euro = 106.688 Euro
Fazit: Wer mehr Anteile der GmbH besitzt, bekommt eine höhere Gewinnausschüttung.
Christian Weis
