Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Wehrdienst und Zivildienst: Besonderer Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG und ZDG

Der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG, § 2) geregelt. Für Zivildienstleistende (anerkannte Kriegsdienstverweigerer) bestimmt das Zivildienstgesetz (ZDG), dass die Kündigungsschutzbestimmungen des ArbPlSchG entsprechend gelten (§ 78 Abs.1 Nr.1 ZDG).

Der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG, § 2) geregelt. Für Zivildienstleistende (anerkannte Kriegsdienstverweigerer) bestimmt das Zivildienstgesetz (ZDG), dass die Kündigungsschutzbestimmungen des ArbPlSchG entsprechend gelten (§ 78 Abs.1 Nr.1 ZDG).

Im Unterschied zum allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt der besondere Kündigungsschutz für Wehr- bzw. Zivildienstleistende grundsätzlich auch für sog. Kleinbetriebe.

Möchtest Du bis zu 90% Steuern sparen?

Wir unterstützen Dich bei der Firmengründung im Ausland und senken Deine Steuerlast zu 100% legal.

Im Hinblick auf den Kündigungsschutz für Wehr- und Zivildienstleistende ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung zu unterscheiden. Während das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist, bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund unberührt.

Verbot der ordentlichen Kündigung

Zunächst besteht ein Verbot der ordentlichen (fristgerechten) Kündigung für die Zeit von der Zustellung des Einberufungsbescheids (d.h. ca. 4-6 Wochen vor Dienstantritt) bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes und während einer Wehrübung (§ 2 Abs.1 ArbPlSchG). Eine während dieser Schutzfrist ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (§ 134 BGB).

Im Übrigen, d.h. vor der Zustellung des Einberufungsbescheids und nach der Beendigung des Wehr- bzw. Zivildienstes, ist es dem Arbeitgeber untersagt, das Arbeitsverhältnis aus Anlass des Wehroder Zivildienstes zu kündigen (§ 2 Abs.2 Satz 1 ArbPlSchG). Insbesondere darf der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen der Sozialauswahl den Wehr- bzw. Zivildienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Lasten berücksichtigen (§ 2 Abs.2 Satz 2 ArbPlSchG).

Wollen Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kündigen, der kurz vor der Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst steht oder der seinen Dienst gerade beendet hat, sollten Sie beachten, dass Sie als Arbeitgeber die Beweislast dafür haben, dass die Kündigung nicht aus Anlass des Wehr- bzw. Zivildienstes erfolgt ist (vgl. § 2 Abs.2 Satz3 ArbPlSchG). Dabei ist es bereits schädlich, wenn der Wehr- oder Zivildienst ein (bloß) mitbestimmendes Motiv war. Die Kündigung eines solchen Arbeitnehmers sollte deshalb sorgfältig begründet werden.

Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund (§ 626 BGB) ist nicht eingeschränkt (§ 2 Abs.3 Satz 1 ArbPlSchG). Dabei stellt das Gesetz klar, dass die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine Kündigung ist (§ 2 Abs.3 Satz 2, 1.Halbsatz ArbPlSchG).

Ausnahmsweise können Sie wegen der Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dann nämlich, wenn folgende Voraussetzungen alle vorliegen:

  • In Ihrem Betrieb sind in der Regel maximal fünf Arbeitnehmer beschäftigt (wobei die Auszubildenden außer Betracht bleiben und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einheitlich mit 0,5 berücksichtigt werden, sofern ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt)
  • Der betreffende Arbeitnehmer ist unverheiratet
  • Der Grundwehrdienst dauert mehr als sechs Monate
  • Sie müssen eine Ersatzkraft einstellen und Ihnen kann deshalb die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Beendigung des Wehrdienstes nicht zugemutet werden (§ 2 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz ArbPlSchG). Im Rahmen der Zumutbarkeit haben Sie darzulegen, dass die befristete Einstellung einer Ersatzkraft nicht möglich war.

Liegen diese Voraussetzungen (kumulativ) vor, können Sie eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten für den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Wehrdienst aussprechen. Sprechen Sie die Kündigung nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Wehrdienstes aus, verlieren Sie Ihr (außerordentliches) Kündigungsrecht.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverhältnissen taucht häufig die Frage auf, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst verlängert wird. Dies ist nicht der Fall: Es endet mit dem Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Befristung (§ 1 Abs.4 ArbPlSchG).

Schutz der Auszubildenden

Auszubildende sind durch das ArbPlSchG besonders geschützt: Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht aus Anlass des Wehr- oder Zivildienstes ablehnen (§ 2 Abs.5 ArbPlSchG). Dabei wird kraft Gesetzes vermutet, dass die Ablehnung der Übernahme aus Anlass des bevorstehenden Wehr- oder Zivildienstes erfolgt. Der Arbeitgeber muss deshalb für eine Ablehnung der Übernahme andere Gründe darlegen und ggf. beweisen. Besonderheiten gelten für den Wehrdienst ausländischer Arbeitnehmer in ihrem Heimatstaat. Es wird insoweit auf Kapitel 1, Stichwort: Wehrdienst verwiesen.

Literatur: EK-Ascheid, ArbPlSchG; Hönsch/Natzel, Kapitel E Rdnr. 273ff; Kittner, Arb- PlSchG, § 2; KR-Weigand, ArbPlSchG, § 2; Küttner, Personalbuch 1999, Stichwort: Wehrdienst/Ersatzdienst, Rdnr. 9 ff; Münchner Handbuch/Berkowsky, §154; Schaub, § 144; Stahlhacke/Preis/Vossen, Rdnr. 1028 ff

 

VSRW-Verlag

Advertisement
Markus Wichert

News

Im Zeitalter der allgegenwärtigen Kommunikation und der sozialen Medien müssen auch kleine und mittlere Unternehmen Farbe bekennen und aktiv kommunizieren. Doch wie genau funktioniert...

Ratgeber

In der heutigen digitalen Ära nimmt der Stellenwert von Content-Marketing für Unternehmen stetig zu. Es dient nicht nur zur Förderung des Brandings, sondern auch...

Marketing

Bevor du deinen Webshop gestaltest, solltest du nachdenken, welche Produkte du verkaufen möchtest und wer deine Zielgruppe ist. Danach ist es Zeit, eine geeignete...

Screenshot AI-generierte Zusammenfassung von Produktbewertungen Screenshot AI-generierte Zusammenfassung von Produktbewertungen

IT & Telekommunikation

Die shopware AG verbindet auf beeindruckende Weise Schwerindustrie und Software beim Shopware Community Day (SCD) 2023. Erstmals nach der Corona-Pandemie fand das jährliche E-Commerce-Großereignis...

Falk S. Al-Omary (links) und Klaus Buschmeier geben das Startsignal für THE GROW in Rostock Falk S. Al-Omary (links) und Klaus Buschmeier geben das Startsignal für THE GROW in Rostock

News

Seit knapp zwei Jahren macht ein neues Business-Netzwerk von sich reden: THE GROW. Der Business-Club, in dem ausschließlich Unternehmer Mitglied werden können, hat bereits...

Wer heute Vermögen aufbauen will, muss clever vorgehen, sonst schmilzt die Rendite wie Eis in der Sonne, weil hohe Steuern zu zahlen sind. Wer heute Vermögen aufbauen will, muss clever vorgehen, sonst schmilzt die Rendite wie Eis in der Sonne, weil hohe Steuern zu zahlen sind.

News

Vermögensaufbau ist ein Thema, das für jeden wichtig sein sollte. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Altersvorsorge, sondern um ein besseres,...

Threema als sichere Alternative zu Whatsapp & Co.?

Threema Messenger

Viele Menschen nutzen die Kurznachrichtendienste Whatsapp oder Telegram zur Kommunikation. Allerdings gibt es inzwischen sichere und bessere Alternativen wie den Schweizer Messenger Threema auf dem Markt.

ZIM Förderung

ZIM Förderung

ZIM Förderung – Programm für mehr Innovation und Wachstum im Mittelstand

Weitere Beiträge

Personal

Die meisten von uns kommen in ihrem Berufsleben früher oder später mit dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge in Berührung und müssen sich damit auseinandersetzen....

Wirtschaft

Das Arbeitgebersiegel soll darauf hinweisen, dass ein Unternehmen besondere Merkmale hat, die es für den Arbeitnehmer interessant machen. Dazu können eine besondere Wertschätzung des...

Personal

Die Suche nach einem passenden Job gestaltet sich in den wenigsten Fällen besonders leicht. Zwar gibt es viele Unternehmen und Branchen, die händeringend nach...

Recht & Steuern

Ein grippaler Infekt oder ein gebrochener Finger? – schon stellt der Arzt eine Krankschreibung aus. Viele sind sich jedoch unsicher, was sie im Krankheitsfall...

Recht & Steuern

Häufig kassieren Mitarbeiter eine Abmahnung in Verbindung mit ihrer Krankmeldung. Entweder kommt die Meldung zu spät, der Nachweis fehlt oder es wurde unangebrachtes Verhalten...

Recht & Steuern

Im Falle einer Krankheit führt der erste Weg zum Arzt. Dieser versorgt den Betroffenen mit Medikamenten und stellt ihm eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit aus....

News

Welche Unternehmen bieten Arbeitnehmern die besten Bedingungen, um ihre Karrieren voranzutreiben? Diese Frage beantwortet erneut die jährlich veröffentlichte Liste der 25 LinkedIn Top Companies,...

News

Jedes Arbeitsverhältnis ist prinzipiell eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit, die von beiden Beteiligten aufgekündigt werden kann. Bei der Auflösung des Verhältnisses gelten jedoch für Arbeitnehmer...

Advertisement
Jetzt einen kostenfreien 
Rückruf anfordern