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2013: Das bringt das neue Jahr

Mit jedem Jahreswechsel kommen zahlreiche Neuerungen auf die Deutschen zu, so auch im bevorstehenden Jahr. Hier eine Auswahl der Änderungen zum 1. Januar 2013 …

Mit jedem Jahreswechsel kommen zahlreiche Neuerungen auf die Deutschen zu, so auch im bevorstehenden Jahr. Hier eine Auswahl der Änderungen zum 1. Januar 2013 ...

Mit jedem Jahreswechsel kommen zahlreiche Neuerungen auf die Deutschen zu, so auch im bevorstehenden Jahr. Hier eine Auswahl der Änderungen zum 1. Januar 2013 …

Rundfunkbeitrag

Aus der GEZ-Gebühr wird der Rundfunkbeitrag. „Eine Wohnung, ein Beitrag“ heißt das neue Prinzip. Im privaten Bereich entscheidet nicht mehr die Anzahl der im Haushalt vorhandenen Radio- und Fernsehgeräte oder PC sowie die Anzahl der Bewohner über die Höhe der Gebühr.

Private Haushalte

Pro Haushalt wird ein monatlicher Beitrag von 17,98 Euro fällig. Dieser schließt auch alle privaten Fahrzeuge ein. Für einen großen Teil der privaten Haushalte ändert sich nichts. Wohngemeinschaften profitieren von dieser Regelung. Haushalte, die nur Radio oder PC haben, müssen dagegen deutlich mehr zahlen.

Die Umstellung des Berechnungssystems wurde notwendig, weil immer mehr Bundesbürger über das Internet und mobile Geräte wie Smartphones und Tablet Computer öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Programme empfangen und klassische Empfangsgeräte, die als Berechnungsrundlagen für die GEZ dienten, abmeldeten. Das neue System unterscheidet nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer. Es soll eine einfachere Berechnung der Beiträge und weniger bürokratischen Aufwand bringen.

Freiberufler und Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige, die ihr Büro zu Hause haben und privat bereits den Rundfunkbeitrag bezahlen, müssen keine zusätzliche Gebühr entrichten. Ist jedoch ein betrieblich genutztes Fahrzeug vorhanden, so schlägt dieses mit 5,99 Euro monatlich zu Buche.

Unternehmen und Institutionen

Für Unternehmen und Institutionen richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Anzahl der Betriebsstandorte, der sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten und der Firmenfahrzeuge. Gerade für Unternehmen mit mehreren Standorten kann dieses Zahlmodell teurer werden. Auch sehr viele Teilzeitbeschäftigte oder ein großer Fuhrpark – pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist allerdings ein Fahrzeug frei – können sich nachteilig auf die Beitragshöhe auswirken.

So zahlen Unternehmen nun zwischen 5,99 Euro im Monat (bis zu acht Beschäftigte) und 3236,40 Euro (ab 20.000 Beschäftigte pro Betriebsstätte).

Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen

Auch die Anzahl der Zahl Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen spielt eine Rolle. Dies müssen Vermieter bei dem Beitragssystem berücksichtigen. So ergibt sich die Beitragspflicht zusätzlich zu den fälligen Beiträgen für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge. Pro Betriebsstätte ist das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von 5,99 Euro pro Monat an.

Briefporto

Die Deutsche Post passt aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung einzelne Preise für Briefporto an. So erhöht sich der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand nach über 15 Jahren von 0,55 auf 0,58 Euro. Der Preis für den nationalen Maxibrief (bis 1.000 Gramm) steigt von 2,20 Euro auf 2,40 Euro.

Für all diejenigen, die nicht alle Briefmarkenbestände aufbrauchen konnten, biete die Post in den Filialen oder online Ergänzungsmarken zum Kauf an.

Minijob und Midijob

Die Verdienstgrenze für Minijobber – geringfügig entlohnte Beschäftigungen – steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Zudem unterliegen Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch sollen die Beschäftigten Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen erwerben.

Für Midijobber, die Beschäftigten in der „Gleitzone“, wird die Verdienstgrenze von 800 auf 850 Euro erhöht. In der Gleitzone steigen die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau an. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Schornsteinfegermonopol

Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens bringt eine Anpassung an europäisches Recht. Das Monopol der Schornsteinfeger fällt. Haus- und Wohnungseigentümer können nun entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen, sind aber gleichzeitig auch verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Fristen.

Von der Gesetzesänderung und dem entstehenden Wettbewerb profitieren auch Angehörige des Sanitär-, Heizungs-, Klimahandwerks, die sich nach dem Erwerb der entsprechenden Qualifikation nun mit dem Schornsteinfegerhandwerk selbständig machen können.

Die hoheitlichen Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers entfallen jedoch nicht komplett: Haus- und Wohnungseigentümer erhalten vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger Informationen, wann Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten durchzuführen sind. Dies findet alle drei bis vier Jahre in jedem Haushalt im Rahmen einer Feuerstättenschau statt. Schornsteinfeger, die entsprechende Arbeiten auszuführen, müssen dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind und dass sie diese fristgerecht erbracht haben. Damit soll die Betriebs- und Brandsicherheit sowie der Schutz der Umwelt gewährleistet werden.

Rente

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sei gut. Nach aktuellen Vorausberechnungen werde die Rentenversicherung zum Ende des Jahres 2012 einen deutlichen Einnahmeüberschuss erzielen. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen nach Angaben der Bundesregierung um jeweils rund 3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.

Das bedeute ein höhreres Nettoeinkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und lasse positive Auswirkungen auf die Konsumnachfrage erwarten. Gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitierten. Und bei den Arbeitgebern sollen die Arbeitskosten sinken.

Sozialversicherung

Gutverdienende müssen mit höheren Sozialabgaben rechnen. Die verschiedenen Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung steigen. Grund für die Erhöhung sind gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland.

Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt 2013 in den alten Bundesländern um 200 Euro von 5.600 auf 5.800 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern von 4.800 auf 4.900 Euro pro Monat.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2013 von 50.850 Euro auf 52.200 Euro Jahresgehalt bzw. 4.350 Euro pro Monat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250 Euro ab 2013.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro pro Monat.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und Mindestarbeitsentgelt beträgt 2.695 Euro pro Monat im Westen (2012: 2.625 Euro/Monat) und 2.275 Euro pro Monat im Osten (2012: 2.240 Euro/Monat). In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt der Beitrag für Selbständige oder Pflegepersonen von dieser Bezugsgröße ab.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird neu ausgerichtet. Der Beitragssatz steigt von derzeit 1,95 Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent. Durch diese Beitragserhöhung sollen sich verbesserte Leistungen für hilfebedürftige demenzkranke Menschen finanzieren lassen. Des Weiteren ist eine stärkere Förderung spezieller Wohngemeinschaften vorgesehen, beispielsweise in Form von Zuschüssen für die Einstellung von Pflegekräften. Auch für pflegende Angehörige soll es mehr Entlastung geben. So können sie zukünftig eine Auszeit zu nehmen. Wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen außerdem gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst mehr Rechte erhalten – auf der Basis verbindlicher Servicegrundsätze, die der Bund der Pflegekassen für die Medizinischen Dienste vorgeben muss. Antragsteller haben dann auch einen Anspruch auf Einsicht in Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Die Regierung will darüber hinaus die private Pflegevorsorge fördern.
Diejenigen, die neben der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält eine staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr. Damit sollen auch Menschen mit geringem Einkommen eine Pflege-Zusatzversicherung bezahlen können. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Steuerfreier Grundbetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll in zwei Schritten steigen, darauf haben sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor Weihnachten verständig: Im Jahr 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Damit erhöhe sich der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibe jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolge erst Anfang 2013. Es sei jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gelte.

Weitere Informationen zu den Themen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de, www.bundesregierung.de, www.rundfunkbeitrag.de

 

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