Die Allianz muss bis zu 117 Millionen Euro an ihre Kunden zurückzahlen, weil Verträge falsch abgerechnet wurden. Mit dem Zurückziehen einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof wird ein Urteil aus dem August 2011 rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die Allianz bereits im August 2011 zu millionenschweren Entschädigungen an die Kunden. Jahrelang wurden gekündigte oder Versicherungsverträge, die beitragsfrei gestellt wurden, falsch abgerechnet. Die Allianz reichte nach der Urteilsverkündung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Nun wurde sie von dem Versicherungskonzern zurückgezogen.
Klauseln für unwirksam erklärt
Von den Richtern des Oberlandesgerichts wurden von der Allianz verwendete Klauseln zur Beitragsfreistellung, Kündigung und zum möglichen Stornoabzug für ungültig erklärt. Die Klauseln wurden von der Allianz bis Ende 2007 in Verträgen für Lebens- und Rentenversicherungen verwendet. Da die Klauseln für ungültig erklärt wurden, steht den betroffenen Kunden des Versicherers nun ein höherer Rückkaufwert zu. Gleiches gilt für die beitragsfreie Versicherungssumme, die ebenso höher ausfallen muss. Der Versicherer muss außerdem eine Erstattung der Stornoabzüge vornehmen, die den Kunden in Rechnung gestellt wurden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage im Namen von 80 Kunden beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Von der Entscheidung sind insgesamt circa 900.000 Versicherungsverträge der Allianz betroffen. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Allianz die betroffenen Kunden entschädigen wird. Kunden, die noch bei der Allianz versichert seien, würden automatisch eine Erhöhung ihrer beitragsfreien Leistungen zugesprochen erhalten. Wurde die Police gekündigt, müssen die Vertragsnehmer ihre Ansprüche auf schriftlichem Weg geltend machen. Die Allianz hat für die Entschädigungen nach eigenen Angaben Rückstellungen gebildet. Sie sollen ein Volumen von bis zu 117 Millionen Euro besitzen.
Florian Weis