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Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Bundestag und Bundesrat haben am 15. Mai 2020 das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Weiterbewilligung erfolgt automatisch.

Bundesagentur f�r Arbeit

Bundestag und Bundesrat haben am 15. Mai 2020 das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Weiterbewilligung erfolgt automatisch.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen.

Wer nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch hat, erhalte ein Weiterbewilligungsschreiben und müsse sich „nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden“, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss demnach nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

 

Bildquellen

  • _dsc2475_klein: Bundesagentur für Arbeit
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