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Wie Sie Ihre Mitarbeiter fair und rechtlich sicher bezahlen

Tarifvertrag und Mindestlohngesetz sind nur die halbe Wahrheit: Wie sich die Gehälter, Löhne und Prämien Ihrer Mitarbeiter zusammensetzen (sollten), ergibt sich aus einer Vielzahl rechtlicher Regelungen bis hin zur betrieblichen Übung.

Haufe 2015

Tarifvertrag und Mindestlohngesetz sind nur die halbe Wahrheit: Wie sich die Gehälter, Löhne und Prämien Ihrer Mitarbeiter zusammensetzen (sollten), ergibt sich aus einer Vielzahl rechtlicher Regelungen bis hin zur betrieblichen Übung.

Rechtsanwalt und Arbeitsrechtexperte Dietmar Heise beleuchtet in seinem Buch „Personalvergütung rechtssicher gestalten“ die Pflichten und Freiheiten der Arbeitgeber bei der Lohngestaltung im eigenen Unternehmen – vom Großunternehmen bis zum Start-up werden hier alle wichtigen Aspekte berücksichtigt.

Was Arbeitgeber bei Prämien und Urlaubsgeld beachten müssen

Nach einer Einführung zu den rechtlichen Grundlagen der Vergütung gemäß Vertrag (Arbeitsvertrag), Gesetz (BGB, Mindestlohn, Zeitarbeit), Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung widmet sich der Autor den unterschiedlichen Vergütungsmodellen. Ausführlich werden dabei auch die Voraussetzungen von leistungsbezogenen und zusätzlichen Vergütungen besprochen. Dienstwagen, Prämien, Werkswohnung, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Feiertagsbezahlung: Heise erklärt die Gestaltungsfreiheiten und -grenzen im Unternehmen allgemeinverständlich und frei von juristischem Fachjargon. Beispiele und Mustertexte übertragen das Wissen in den Alltag der Personalabteilungen.

Management-Journal-Fazit: Ganz gleich ob Großunternehmen mit Betriebsrat oder Drei-Personen-Start-up: Die Mitarbeitervergütung ist an viele Spielregeln gekoppelt. Heise erklärt sie verständlich in seinem Buch „Personalvergütung rechtssicher gestalten“ und sichert Unternehmer damit gegenüber möglichen Regressforderungen und Rechtsproblemen ab.

Das Buch: Dietmar Heise, „Personalvergütung rechtssicher gestalten“, Haufe 2015, ISBN 3648066455

 

Bildquellen

  • arbeitsverguetung: Haufe 2015
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Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

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