Angesichts der missverständlichen und teilweise fehlerhaften Darstellung der geplanten Regelungen zur Einführung der Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung im Jahr vor Beginn der Schulpflicht stellen Jugend- und Schulbehörde gemeinsam klar.
- Für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der allgemeinen Schulpflicht* eingeschult werden, ist das letzte Betreuungsjahr vor der Schule ab 1. September 2009 fünf Stunden täglich beitragsfrei. Dies umfasst auch die sogenannten Kann-Kinder (nach dem 1. Juli geboren), wenn sie regulär und nicht vorgezogen eingeschult werden.
- Eltern der sogenannten Kann-Kinder, die sich für eine um ein Jahr vorgezogene Einschulung entscheiden, haben damit auch eine um ein Jahr kürzere vorschulische Phase. Trotzdem können diese Eltern bei Wahl der Vorschule, die in aller Regel zur Einschulung im darauffolgenden Jahr führt, ein beitragsfreies Betreuungsjahr erhalten.
Der Gesetzentwurf zur Gebührenbefreiung befindet sich nach Senatsbeschluss derzeit zur Abstimmung im Parlament.
* gemäß § 38 (1) Hamburgisches Schulgesetz, wonach Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig werden.
Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz